Sanktionen zulässig
Oligarchen-Klage scheitert vor EU-Gericht
Das EU-Gericht hat die Klagen zweier Russen gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgewiesen. Auch wenn Dmitri Pumpjanski an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.
Richter sehen Strafmaßnahmen als rechtmäßig
Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die Strafmaßnahmen aus ihrer Sicht eine willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte darstellten. Dem folgten die Richter nicht: Das Einfrieren von in der EU vorhandenen Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU seien rechtmäßig.
Die EU hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine rund 1800 Geschäfts- und Privatleute auf Sanktionslisten gesetzt. Dagegen sind derzeit rund 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhängig.
Aber nicht alle Sanktionen gerechtfertigt
Ein prominentes Urteil war bereits im Frühjahr gefallen, und es stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals. Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.













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