Für seine Verdienste beim Aufbau der freiheitlichen Jugend soll Ralph Schäfer geehrt werden und das Ehrenzeichen „Verdienste um die oberösterreichische Jugend“ erhalten. Rund um die Einreichung holte den blauen Stadtrat eine „Jugendsünde“ ein. Diese handelte ihm eine Verfahren nach dem Verbotsgesetz ein.
Ein rotes Tuch bleibt für die SPÖ der Welser FP-Stadtrat Ralph Schäfer, der auf Vorschlag von ÖVP und FPÖ für den Aufbau der freiheitlichen Jugend das Ehrenzeichen „Verdienste um die oberösterreichische Jugend“, erhalten soll. „Wer ein Verfahren zum Verbotsgesetz gehabt hat oder eine Bürgerwehr gründen wollte, darf nicht geehrt werden“, ist SP-Landesrat Michael Lindner empört. Dass Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) den Weg für ein Ehrenzeichen in der Regierungssitzung diskussionslos freigemacht haben, stört Lindner maßlos.
Verfahren endete mit Diversion
Schäfer spricht beim Verfahren zum Verbotsgesetz von einer 18 Jahre zurückliegenden Jugendsünde: „Ich war damals 15. Es war eine Dummheit, die mit einer Diversion endete, damit ich nicht mein Leben lang gebrandmarkt bin. Ich distanziere mich aber ganz klar von jeder Form des Extremismus.“
ÖVP steht zu Entscheidung
Die Landes-ÖVP sieht in der Auszeichnung kein Problem. Aus dem Büro von Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer heißt es: „Es handelt sich bei der auszuzeichnenden Person um einen amtierenden Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden von Wels und ehemaligen Jugendfunktionär der FPÖ, der 2015 und neuerlich 2021 in den Gemeinderat gewählt wurde. Er wurde von der Freiheitlichen Jugend, wie das bei dieser Auszeichnung üblich ist, für diese vorgeschlagen.“
Weiters heißt es in der Stellungnahme der ÖVP: „Für ein einschlägiges Graffiti, das die Person vor rund 15 Jahren angefertigt hat, hat sich diese mehrmals öffentlich entschuldigt und bezeichnet es als Fehler. Bei der gegenständlichen Person liegt keine strafrechtliche Verurteilung vor, zudem liegt dem Auszeichnungsantrag eine schriftliche Distanzierung von sämtlichen gewalttätigen, fremdenfeindlichen oder rassistischen, sexistischen oder anderwärtig diskriminierenden Verhaltensweisen sowie ein Bekenntnis zu Demokratie bei.“
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