Angeblich verlangte der Beamte für die rund 20.000 Euro, die er der Witwe borgte, 17 Prozent Zinsen pro Monat. Als er immer nachdrücklicher sein Geld zurückverlangte, bat die Russin ihn zu sich nach Hause. Aus der von ihm ersehnten Rückgabe des Geldes wurde aber nichts, denn mehrere mit Sturmhauben maskierte Männer traten auf den Plan und versetzten dem 53-Jährigen zahlreiche Faustschläge und Fußtritte.
Der Beamte wurde laut Anklage aufs Bett gezerrt, wo er geknebelt und gefesselt werden sollte. Der Chefinspektor setzte sich heftig zur Wehr und musste sich schließlich hinknien, seine Taschen leeren und seine Armbanduhr hergeben. Danach richtete einer der Männer ein Sturmgewehr auf den völlig verängstigten Polizisten, der laut Anklageschrift "davon überzeugt war, dass sein Tod nun unmittelbar bevorstand".
Er habe "als einzige Möglichkeit, um dieser Situation zu entkommen, die Flucht durch die geschlossene, zweifach verglaste Terrassentür" gesehen. Dieser gewagte Sprung brachte dem 53-Jährigen aber nicht die erhoffte Rettung, zumindest nicht sofort. Die Männer, von denen außer einem 33-jährigen Slowaken kein einziger ausgeforscht werden konnte, verfolgten ihn bis auf den Gehsteig und zerrten ihn zurück ins Haus. Dem Polizisten kam schließlich ein Streifenwagen zu Hilfe: Nachbarn hatten den Vorfall beobachtet und den Notruf verständigt.
Beamter erhielt 5.300 Euro Schmerzensgeld
Ebenfalls zur Anklage stand ein anderes Kreditgeschäft. Die 51-jährige Russin hatte aus zwei Personen - einem vermögenden Geschäftsmann und ihrer langjährigen Kosmetikerin - Darlehen über knapp 550.000 Euro herausgelockt. Sie hatte angegeben, das Geld für eine Schmuckinvestition zu benötigen und schon bald samt enormer Zinsen zurückzuzahlen. Dieses Vorgehen wurde als Betrug gewertet, das Geschäft mit dem Chefinspektor hingegen nicht.
Die Russin erhielt fünf Jahre Haft, der Slowake drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Chefinspektor bekam außerdem ein Schmerzensgeld von 5.300 Euro für die erlittenen Verletzungen zugesprochen. Der 53-Jährige war im Vorjahr selbst nicht rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Amtsmissbrauchs in sechs Fällen, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verletzung eines Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage.
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