AK-Service-Tipp

Was ist nach einem Ferialjob zu beachten?

Steiermark
30.08.2023 05:59

Viele junge Steirerinnen und Steirer haben diesen Sommer einen Ferialjob absolviert. Ist er zu Ende, sollten einige wichtige Dinge beachtet werden, weiß Petra Trabi, Expertin für Jgend und Lehrlingsausbildung bei der steirischen Arbeiterkammer.

Nach Ende des Ferialjobs ist es ratsam, die erhaltene Endabrechnung unverzüglich zu überprüfen. Darauf sollten der Lohn, eventuelles Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubsersatzleistung ausgewiesen sein.

Zusätzlich zur Endabrechnung sollte auch eine Kopie der Abmeldung zur Sozialversicherung übermittelt werden. Wer ein Dienstzeugnis möchte, kann dies von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber verlangen.

Unbedingt das Kleingedruckte lesen!
Wurde das zustehende Entgelt nicht ausbezahlt, sollte das Unternehmen schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfalls- und Verjährungsbestimmungen Geld verlieren. Werden Unterschriften verlangt, sollte das Kleingedruckte gelesen werden: Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden.

Wer voreilig unterschreibt, könnte beispielsweise um das Geld für geleistete Überstunden umfallen. Ferialjobberinnen und Ferialjobber können sich innerhalb der nächsten fünf Jahre die abgezogene Lohnsteuer vom Finanzamt mit der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) zurückholen. Wurde keine Lohnsteuer abgezogen, kann es trotzdem eine Steuergutschrift geben (Negativsteuer).

„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.

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