Ein 65-jähriger Frühpensionist narrte die Polizei mit einem selbstgebastelten Behindertenausweis. Am Mittwoch kam es zum Prozess am Landesgericht Feldkirch.
„Ich kann nicht sagen, ob ich schuldig bin oder nicht. Ich glaube, ich habe einen Blödsinn gemacht“, verantwortet sich der Rentner in der Verhandlung am Mittwoch. Angeklagt ist der bereits wegen Nötigung Vorbestrafte diesmal wegen Fälschung einer besonders geschützten Urkunde.
Fake-Ausweis hinter Windschutzscheibe
In dem Fall geht es um einen Behindertenausweis, den sich der 65-Jährige am Computer zusammengebastelt und dann hinter der Windschutzscheibe seines Autos angebracht hatte. Als er mit dem Fake-Ausweis im Fenster Mitte Juli den Pkw auch noch direkt auf dem Parkplatz der örtlichen Polizeiinspektion abstellt, fliegt die Sache auf. „Die Polizei rief mich an und sagte, ich müsse zur Wache kommen. Ich dachte zuerst, dass sie Musik bräuchten. Ich bin nämlich gelernter DJ. Aber stattdessen nahmen sie mir den Behindertenausweis ab“, schildert der Frühpensionist die Situation von damals.
Die Polizei rief mich an und sagte, ich müsse zur Wache kommen. Ich dachte zuerst, dass sie Musik bräuchten. Ich bin nämlich gelernter DJ. Aber stattdessen nahmen sie mir den Behindertenausweis ab.
Der Angeklagte
Neue Erkenntnis für Angeklagten
Als Grund für die Aktion gibt er an, dass seine bisher gestellten Anträge jedes Mal abgelehnt worden seien. „Das, obwohl ich zu 50 Prozent sprach- und körperbehindert bin.“ Worauf ihm Staatsanwalt Philipp Höfle ins Gewissen redet: „Dass man sich deshalb nicht einfach selbst eine Urkunde basteln und diese in die Windschutzscheibe hängen darf, ist Ihnen schon klar?“ Was sich für den Angeklagten eher wie eine neue Erkenntnis anhört, die er mit „Achso, darf man nicht?“ kommentiert.
Vor der Urteilsverkündung hält dieser der Frau Rat einen Zettel vors Gesicht, auf dem das Wort „Diversion“ steht. Diesen Tipp habe ihm vorhin noch ein Anwalt gegeben. Weil der Frühpensionist jedoch schon eine Vorstrafe hat, ist eine außergerichtliche Einigung vom Tisch. Der Mann wird schuldig gesprochen und zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt.
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