Einsatz in Osttirol
Im Wiener Landtag liegt ein Gesetzesentwurf, der „Privatbestattungen“, also Beisetzungen der Asche Verstorbener abseits von Friedhöfen, neu regeln soll. Die zentrale Änderung dabei: Privatbestattungen sind künftig nur auf Grundstücken nächster Angehöriger (Eltern, Kinder, Ehepartner und eingetragene Partner) möglich. Indes wird das Garteln am Friedhof immer beliebter. Das und weitere spannende Themen lesen Sie heute in Ihrer „Krone“ und auf krone.at/wien.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.