Zurechnungsfähig?

Gericht ordnet neues Gutachten über Breivik an

Ausland
13.01.2012 15:26
Die Debatte um die Zurechnungsfähigkeit des geständigen norwegisches Attentäters Anders Behring Breivik dauert weiter an: Ein norwegisches Gericht hat am Freitag eine neue psychiatrische Begutachtung Breiviks angeordnet. In einem ersten Gutachten wurde er Ende November wegen paranoider Schizophrenie für unzurechnungsfähig erklärt. Breivik lehnt nach Angaben seines Anwalts eine neuerliche Begutachtung ab.

Angesichts der Schwere von Breiviks Tat sei eine neue Untersuchung seiner Schuldfähigkeit angebracht, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen am Freitag vor Journalisten in der Hauptstadt Oslo. Das Gericht beauftragte zwei neue Experten, den Geisteszustand des 32-jährigen Attentäters, der im vergangenen Juli in Oslo und auf der Insel Utöya 77 Menschen getötet hatte, zu untersuchen.

Vorgehen "methodisch und rational"?
Opfer-Anwältin Mette Yvonne Larsen lobte die "intelligente Entscheidung" der Richterin. "Es kann nicht schaden, noch mehr Licht in die Affäre zu bringen", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Opfer-Anwälte hatten ein neues Gutachten gefordert, da mehrere Nebenkläger das Vorgehen Breiviks während des Massakers auf der Utöya als "methodisch und rational" wahrnahmen.

Die Anwälte machten zudem geltend, dass drei Psychologen und ein Psychiater, die den 32-Jährigen im Gefängnis überwachten, laut Medienberichten weder Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie noch für eine Suizidgefahr entdeckt hätten. Auch Medikamente habe der Attentäter nicht genommen.

Breivik lehnt weitere Begutachtung ab
Wie die neuen Gutachter arbeiten werden, ist allerdings noch unklar. Breivik will sich nach Angaben seines Anwalts nicht einer erneuten psychiatrischen Begutachtung unterziehen. Sein Mandant glaube nicht, dass die neuen Experten die nötigen Kenntnisse hätten, um ihn zu verstehen. Möglich wäre es deshalb, ihn zur Beobachtung in eine Psychiatrie zwangseinweisen zu lassen.

Das bisherige Gutachten lehnt der 32-Jährige ab. "Er vertritt die Meinung, dass der erste Bericht zu 80 Prozent fehlerhaft war", sagte sein Anwalt Geir Lippestad am Freitag. Breivik warf den Experten vor, "nicht genügend Ahnung von politischen Ideologien" zu haben. Er hat die Attentate gestanden, betrachtet sie aber als "notwendige Kriegshandlung" gegen eine "muslimische Invasion" und deren Wegbereiter, die Anhänger eines multikulturellen Europas.

Expertise: "Psychotisch" und "paranoid schizophren"
Das erste, umstrittene Gutachten hatte die fehlende Zurechnungsfähigkeit des Massenmörders festgestellt. Die Expertise stuft Breivik als "psychotisch" und "paranoid schizophren" ein. Eine Ärztekommission bestätigte später die Diagnose, auch Anklage und Verteidigung stimmten ihr zu.

Würde diese erste Einstufung für das Verfahren übernommen, kann der Attentäter nicht zu Haft verurteilt, sondern würde in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Alle drei Jahre müsste ein Richter über seinen Verbleib entscheiden. Bei einer Verurteilung nach dem Strafrecht drohen Breivik maximal 21 Jahre Haft, da das norwegische Strafgesetzbuch keine lebenslange Haftstrafe kennt. Ab dem 16. April soll ihm der Prozess gemacht werden.

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