Die 23-jährige Heidemarie M. war am 5. November 1980 mit einem Kabel in einer Wohnung in der Linzergasse in der Stadt Salzburg erwürgt aufgefunden worden. Der Mieter der Wohnung, M.s damals 29 Jahre alter Zuhälter Manfred B., wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl "Mandi" die Tat in stets bestritten hatte und offenbar auch keine Beweise vorlagen, wurde er 1981 in einem Indizien-Prozess zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seit seiner Entlassung 1997 aus der Haft in Garsten lebt er in Oberösterreich.
Nach Mord an Prostituierter fehlten 3.000 Euro
Ein Abgleich von Fingerabdrücken in einer Datenbank der Polizei brachte die Behörden im Vorjahr auf die Spur des Niederländers (siehe Infobox). Bei der Zeugeneinvernahme habe der Niederländer erklärt, "dass er nie in dieser Wohnung war und den Mord auch nicht begangen hat", so Rechtsanwalt Clemens Krabatsch, Anwalt des 60-jährigen Oberösterreichers. Er habe sich auch nicht erklären können, wie sein Fingerabdruck in die Wohnung kam. In der Schatulle bewahrte die Prostituierten ihren Lohn auf. Nach dem Mord fehlten umgerechnet 3.000 Euro.
Der Niederländer gab an, damals in Salzburg nie für Sex bezahlt zu haben und weder das Mordopfer noch ihren Zuhälter gekannt zu haben. Die Behörden konfrontierten ihn auch mit einer Aussage der Prostituierten kurz vor ihrem Tod: Sie erzählte einer Kollegin, dass sie einen "netten, ganz jungen Burschen" kennengelernt habe und mit ihm aufs Zimmer gegangen sei. Der Zeuge jedoch, dass er das gewesen sei.
Blut für DNA-Abgleich entnommen
Dem Mann wurde nach der Einvernahme auf freiwilliger Basis Blut abgenommen. Das Ergebnis über einen Abgleich mit dem Blut der Blutgruppe "0" auf dem Leibchen des Opfers steht laut Krabatsch noch aus. Diese Blutgruppe hatte weder das Opfer noch der verurteilte ehemalige Zuhälter. Die Expertise wird auch zur Entscheidungsfindung des Drei-Richter-Senates am Landesgericht Salzburg beitragen, ob dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben wird oder nicht.
Der Verteidiger aus Wels regte zudem beim Landesgericht Salzburg die Suche nach Beweismitteln und Spuren an, die eventuell noch in der Gerichtsmedizin aufbewahrt werden, beispielsweise die Fingernägel der Toten. Darauf und auf dem Elektrokabel könnte sich die DNA des Täters befinden, vermutet der Jurist. Das Leibchen der Ermordeten existiert nicht mehr. Es wurde ihrer Mutter ausgefolgt, sie ist aber bereits verstorben.
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