Der BSK 1933 hat vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Nachdem er mit seiner Klage gegen die Fußballverbände aus Salzburg und Oberösterreich gescheitert war, gab es nun auch im ewigen Duell mit der Stadtgemeinde Bischofshofen vorerst keine positiven Neuigkeiten.
„Krone“-Leser kennen die schier unendliche Geschichte zu den Streitereien zwischen der Stadtgemeinde Bischofshofen und dem BSK 1933. Nach der Kündigung des Vertrags musste der ehemalige Drittligist den Sportplatz verlassen. Im Rahmen des Einzugs des SC Bischofshofen mit 1. Juli wurden die Schlösser getauscht. Den Verantwortlichen des Fußballvereins schmeckte das gar nicht.
Kein Nachteil entstanden
Die rechtliche Vertretung des Chaos-Klubs leitete dabei eine einstweilige Vorkehrung ein. Sie sah im Tausch der Schlösser einen Riesennachteil für den BSK 1933. Jetzt gab es ein Ergebnis dieser Sitzung, die am 18. August am Bezirksgericht St. Johann über die Bühne gegangen war. Dem früheren Landesmeister, der kein Nutzungsrecht für die Fußball-Infrastruktur der Stadt hat, sei durch den Schlösser-Tausch kein irreparabler Schaden entstanden.
Damit setzte es den nächsten juristischen Rückschlag für den Chaos-Klub, der am Freitag im ÖFB-Cup bei Altach antanzt. Erst kürzlich wurde eine einstweilige Verfügung zur Zulassung für die Nordliga gegen die Fußballverbände der Bundesländer Salzburg und Oberösterreich abgewiesen.
Abgeschlossen ist die ganze Causa zwischen dem BSK und Bischofshofen aber noch nicht. Am 29. September treffen sich beide Parteien wieder in St. Johann. Dann soll geklärt werden, ob überhaupt eine Besitzstörung vorlag.
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