12 Wochen lang musste ein Grundwehrdiener in ein Heeresspital. Für den Aufenthalt wollte die private Unfallversicherung des junges Mannes aber nicht bezahlen. Die Ombudsfrau hat das Unternehmen um Überprüfung des Falles ersucht.
Kurz nach Antritt seines Grundwehrdienstes Anfang Jänner entwickelte sich bei dem Sohn von Gernot K. ein Knochenmarksödem an den Fersen. Der junge Wehrdiener musste deshalb für drei Monate in ein Heeresspital, wo er stationär behandelt wurde.
„Ich habe für meine Kinder seit circa 20 Jahren eine private Unfall-Krankenversicherung, für die ich die Prämie stets pünktlich einbezahlt habe“, so der Vater aus Oberösterreich. Nun sei er davon ausgegangen, dass erstmals ein Leistungsfall eingetreten sei. Herr K. meldete den Vorfall also der Versicherung.
Kein Anspruch während Präsenzdienst
Die lehnte in einem Schreiben, das Herrn K. Anfang Juni erreichte, eine Auszahlung von Taggeld ab, da während des Grundwehrdienstes kein Anspruch bestehe. „Weder meinem Sohn noch mir war das bekannt. Hätten wir das gewusst, hätten wir ja um eine Pausierung der Prämienzahlung gebeten“, wandte sich der Vater letztlich Hilfe suchend an die „Krone“.
Die Reaktion der Versicherung
Auf Anfrage der Ombudsfrau teilte die Wiener Städtische Versicherung mit, dass laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sämtliche Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien.
Ombudsfrau erreichte Lösung
Man weise außerdem darauf hin, dass die lange Verweildauer in der Feldambulanz alleinig dem besonderen Umstand des Grundwehrdienstes geschuldet gewesen sei. Die Ablehnung sie daher bedingungsgemäß erfolgt. Aufgrund der langen und guten Kundenbeziehung werde man jedoch als Entgegenkommen nun doch ein Taggeld auszahlen.











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