So ist die Rechtslage

Wenn Facebook vor der Radarkontrolle warnt

Tirol
24.07.2023 09:00

Viele Österreicher setzen auf Social-Media-Gruppen, die aufzeigen, wenn irgendwo „geblitzt“ wird. Doch sind diese „Warngruppen“ überhaupt erlaubt? Die „Krone“ klärt auf.

„Auf der A 12 vor dem Roppener Tunnel in Richtung Landeck wird geblitzt.“ So oder so ähnlich lauten die Warnungen, die Mitglieder einschlägiger Facebook-Gruppen beinahe jeden Tag, manchmal mehrmals, bekommen. Nicht nur über Facebook, sondern auch über WhatsApp informieren sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig – und zwar hauptsächlich über mobile Verkehrskontrollen der Polizei.

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Diese Gruppen beschränken sich auf bestimmte Regionen, etwa auf einen Bezirk oder ein Tal.

Günther Salzmann

Schweizer strafen Poster hart
Das Prinzip ist einfach: Jeder, der in der Gruppe ist, kann und soll posten, wenn er eine Kontrolle sieht, die anderen wissen dann, wo sie „aufpassen“ müssen. Wer etwas anderes als Verkehrsinfos postet, fliegt meist sofort raus. Besonders die Facebook-Gruppen fassen nicht selten Tausende Mitglieder.

In der Schweiz wäre das ein Problem. Denn dort ist es verboten, in irgendeiner Form öffentlich vor Radarkontrollen zu warnen. Wer sich daran nicht hält, zahlt saftige Geldstrafen.

Warnung über Medien sind erlaubt, per Lichthupe nicht
In Österreich schaut die Rechtslage anders aus. „Es wird ja auch im Radio vor Verkehrskontrollen gewarnt“, argumentiert Günther Salzmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Tiroler Polizei. Die Existenz der Gruppen sei bekannt, beobachtet würden sie von der Polizei aber nicht.

Großteils seien es jüngere Leute, die sich darin organisieren, „und sie beschränken sich auf eine Region, einen Bezirk oder ein Tal“, so Salzmann. Der Leiter der Verkehrsabteilung sieht kein Problem mit einschlägigen Gruppen. Möglicherweise würden Verkehrsteilnehmer so sogar eher auf angepasste Geschwindigkeit setzen.

Was hingegen verboten ist: Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe vor Blitzern zu warnen. „Dieses Warnzeichen ist nur für Gefahrensituationen vorgesehen“, mahnt Salzmann. Ein missbräuchlicher Gebrauch ist strafbar.

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