"Diskriminierung"

Nach Fehlgeburt gekündigt: 5.000 Euro Entschädigung

Oberösterreich
29.12.2011 13:00
Für eine Schuhverkäuferin, die nach einer Fehlgeburt von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich 5.000 Euro Entschädigung erwirkt. Die Interessenvertretung sprach am Donnerstag von einem "klaren Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts". Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe es keine sachlichen oder fachlichen Gründe gegeben, so die AK.

Rund einen Monat, nachdem die Frau ihre Vorgesetzte über die Schwangerschaft informiert hatte, stellte der behandelnde Arzt fest, dass beim Ungeborenen kein Herzschlag zu hören war - die Mitarbeiterin verlor ihr Kind und ging zehn Tage in Krankenstand. Etwa eine Woche später wurde sie laut Arbeiterkammer gekündigt.

5.000 Euro Entschädigung für psychische Belastung
Die Teilzeitbeschäftigte sei zuvor in allen Bereichen des Geschäfts eingesetzt worden - vom Verkauf über die Warenschlichtung und Reinigung bis zur Kassa. Beschwerden habe es keine gegeben, hieß es. Zudem sei das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt worden.

Die Frau erhielt schließlich auf Basis eines Vergleichs für die psychische Belastung eine Entschädigung von 5.000 Euro, was etwa zehn Monatsgehältern entspricht, berichtete die Arbeiterkammer.

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