Erfolglos hat am Dienstag ein Gewalttäter am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) versucht, die Verletzungen seiner Frau auf deren Tolpatschigkeit zurückzuführen. Sie wollte die Scheidung, er versuchte dies buchstäblich mit aller Gewalt zu verhindern.
„Es tut mir so leid, dass ich meiner Frau das Herz gebrochen und ihr wehgetan habe. Aber am 1. Juli konnte ich mich nicht beherrschen. Ich schäme mich und es ist mir peinlich.“ Die Rede ist von einer Ohrfeige, die der 42-Jährige der Gattin an jenem Tag verpasst hat. Der Grund: Seine Frau sei aufgrund der finanziellen Situation unzufrieden gewesen, so der zweifache Familienvater, der immer wieder betont, alles andere als gefährlich zu sein.
„Ich bin ein Sturkopf“
Auf Frage der Richterin, wie er seine Ehe bezeichnen würde, antwortet der Mann: „Wie in jeder Beziehung gibt es auch bei uns Meinungsverschiedenheiten. Und ja, ich gebe zu, dass ich ein Sturkopf bin. Aber ich war bis heute immer glücklich.“ Dass er nun schon 18 Tage in Untersuchungshaft sitzt, sei grausam für ihn. Er vermisse seine Frau und seine Kinder so sehr, dass er nichts sehnlicher möchte, als sich bei der Kindesmutter zu entschuldigen und wieder zu seiner Familie zurückkehren.
Das Opfer hatte mehrfach eine Trennung in den Raum gestellt. Der Angeklagte wollte sie durch sein Verhalten und seine Drohungen verhindern.
Staatsanwältin Karin Drugosits
Dem schauspielerisch durchaus beeindruckenden Auftritt des Beschuldigten macht jedoch die Aussage des Opfers bei der Polizei einen Strich durch die Abschlussprüfung. „Seit unserer Hochzeit im Jahr 2001 unterdrückt er mich. Drei Monate nach der Eheschließung haben die Misshandlungen begonnen.“
Vier Monate Haft auf Bewährung
Vor seiner Inhaftierung habe er sie gar täglich geschlagen, da sie unbedingt die Scheidung wollte. Die Veilchen am Auge der Frau und die zahlreichen Hämatome erklärt der Angeklagte indes mit der Tolpatschigkeit seiner Gattin: „Die ist schon öfters gegen die Tür oder eine Wand gerannt, weil sie so schlecht sieht.“ Doch Staatsanwältin und Richterin glauben ihm kein Wort. Das rechtskräftige Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung und 4800 Euro Geldstrafe. Zudem ergeht die Weisung auf eine Anti-Aggressionstherapie.
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