Das Gericht hielt es laut Richter Norbert Hofer für erwiesen, dass die Angeklagten Prostituierte unter anderem am Innsbrucker Straßenstrich eingeschüchtert und ausgenützt haben. Die Strafe für die 40-Jährige in der Höhe von zehn Monaten liege laut Hofer im "untersten vertretbaren Bereich", zudem habe er "kein Argument gefunden", vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht aus früheren Verurteilungen abzusehen. "Sie haben den Schuss vor den Bug offenbar nicht ernst genommen", meinte der Vorsitzende in Richtung der Beschuldigten, die wie ihre Mutter und die 52-jährige Deutsche als Prostituierte tätig war bzw. ist. Die 65-jährige Mutter wurde zudem zu einer Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro verurteilt.
"Piggy" arbeitete wegen "finanzieller Not" mit Mutter
Die 40-Jährige, im Milieu "Piggy" genannt, hatte zuvor im Prozess angegeben, wegen einer "finanziellen Notsituation" ihrer Mutter den Auftrag gegeben zu haben, Wohnungen in Innsbruck anzumieten und dort Prostituierte unterzubringen. Die 65-Jährige habe die fälligen Mieten der rund 33 Prostituierten in der Höhe von 500 Euro wöchentlich kassiert, während sie wegen ihrer Vorstrafe und ihrer psychischen Ausnahmesituation aufgrund einer Scheidung dazu nicht in der Lage gewesen wäre. Deshalb sei sie im Hintergrund geblieben, gab die Mutter zweier Kleinkinder vor Gericht an.
Dritte Angeklagte half Duo "nur aus Freundschaft"
Neben den Mieten verlangten die beiden Damen zudem offenbar rund 200 Euro für den Straßenstrich und "Standgelder" in der Höhe von 50 Euro pro Tag. Die Mutter beteuerte, dass ihr die 52-jährige deutsche Prosituierte "nur aus Freundschaft" geholfen habe, die Wohnungen mit Prostituierten voll zu bekommen: Dies sei letztlich aber in den seltensten Fällen gelungen. Die Taten der Angeklagten sollen sich zwischen dem Vorjahr und dem heurigen September zugetragen haben. Dann wurde die Erstbeklagte verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
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