Bereits seit gut einem Jahr laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Linz rund um die Flächen-Deals im Pinzgau. Die „Krone“ berichtete ausführlich. Der Landesrechnungshof (LRH) hatte Anfang 2022 Unregelmäßigkeiten bei der Grundverkehrskommission aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Verdacht des Amtsmissbrauchs.
Um jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden, wanderte das Verfahren von Salzburg nach Linz. Ermittelt wird gegen den Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz und weitere Personen. Gratz weist die Vorwürfe zurück. Seinen Vorsitz in der Grundverkehrskommission für den Pinzgau hatte er nach dem LRH-Bericht zurückgelegt.
Staatsanwaltschaft sieht neuen Ermittlungsbedarf
Die Staatsanwaltschaft Linz sieht nach dem Sichten der umfangreichen Unterlagen und der Beschaffung zusätzlicher Dokumente jetzt weiteren Ermittlungsbedarf. Auf „Krone“-Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass sie das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) mit „weiteren polizeilichen Ermittlungen“ beauftragt hat. Nach drei Monaten muss das BAK der Staatsanwaltschaft zwar einen ersten Bericht liefern, das kann aber auch ein Zwischenbericht sein.
Mit einem baldigen Ende der Ermittlungen ist aber nicht zu rechnen, schließlich muss die Staatsanwaltschaft dann noch die Ermittlungsergebnisse bewerten. Ausgelöst hat das Verfahren eine Anzeige der SPÖ. Die Staatsanwaltschaft untersucht in der Causa insbesondere mangelhafte Protokollierung, Entscheidungen in unrichtiger Zusammensetzung sowie unterlassene Prüfungen und Sachverständigengutachten bei der Grundverkehrskommission.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.