Ausschluss gescheitert

Schröder darf trotz Putin-Nähe in der SPD bleiben

Ausland
15.05.2023 18:18

Mehrere Ortsvereine wollten den deutschen Altkanzler Gerhard Schröder wegen seiner Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin und auch seiner jahrelangen Tätigkeit für russische Energiekonzerne aus der SPD ausschließen lassen. Doch nun steht es endgültig fest: Der 79-Jährige darf Mitglied seiner Partei bleiben.

Das Verfahren gegen Schröder war von 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht worden. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde. In der Begründung hieß es, es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe.

Gegen diese Entscheidung zogen dann noch die beiden Ortsvereine Leutenbach und Leipzig Ost/Nordost vor die Bundesschiedskommission. Ihre Anträge wurden aber aus formellen Gründen abgewiesen. Die Berufung wäre nur dann zulässig gewesen, wenn in erster Instanz eine nicht unerhebliche Sanktion gegen Schröder verhängt worden und es in zweiter Instanz zu einer Abschwächung dieser Sanktion gekommen wäre, hieß es zur Begründung. Die Bundesschiedskommission ist die dritte und letzte Instanz in dem Verfahren, das damit beendet ist.

Auch keine milderen Sankionen
Schröder, der von 1998 bis 2005 deutscher Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender war, darf also Parteimitglied bleiben. Ein Ausschluss wäre nach den SPD-Regularien die härteste mögliche Strafe gegen ihn gewesen. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum. Auch dazu kommt es jetzt nicht.

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