Franz Koloini war am vergangenen Freitag am Straflandesgericht Wien vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. In dem Verfahren war es um Geldzahlungen zweier vermögender Russen auf ein auf Betreiben Haiders hin eingerichtetes Konto gegangen, wobei Haider im weiteren Verlauf für die beiden bei Spitzenvertretern der damaligen Bundesregierung – darunter Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel – interveniert haben soll. Die Geschäftsmänner hatten um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht.
Russen: Nur Sponsoring für Formel-1-Fahrer
Als Mitangeklagte im Koloini-Prozess hatten sie einen Zusammenhang zwischen ihren Bemühungen um österreichische Reisepässe und der Zahlung von einer Million US-Dollar (900.000 Euro) auf ein Konto bei der Hypo Alpe Adria bestritten. Die Geldflüsse stellten die Russen vielmehr als Sponsoring des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher dar, der für das Minardi-Team im Jahr 2005 elf Rennen in der Formel 1 bestritten hatte.
Die Freisprüche für die Russen, einen für sie tätig gewordenen Anwalt und Koloini, dem angekreidet worden war, im Zuge der Konto-Auflösung einen Überhang von rund 197.000 Euro "verschoben" zu haben, hält die Korruptionsstaatsanwaltschaft für verfehlt. "Aus unserer Sicht wäre bei allen vier Personen mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen", so Behördensprecher Ulrich. Daher habe man gegen die Freisprüche Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet. Ob und in welcher Form dieses Rechtsmittel tatsächlich ausgeführt wird, entscheide sich allerdings erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung.
Staatsanwaltschaft: Keine "politischen Motive"
Vehement trat Ulrich am Montag zudem mancherorts geäußerten Überlegungen entgegen, die Staatsanwaltschaft habe sich im Koloini-Verfahren möglicherweise von politischen Motiven leiten bzw. instrumentalisieren lassen. Derartige Gerüchte seien "völlig absurd", die Korruptionsstaatsanwaltschaft sei ausschließlich rechtsstaatlichen Kriterien verpflichtet: "Die Vermutung, dass bei uns politische Erwägungen mitgespielt haben könnten, erstaunt und irritiert uns."
Bei einigen Prozessbeobachtern hatte vor allem der Umstand Verwunderung ausgelöst, dass Ex-Kanzler Schüssel in der Verhandlung nicht als Zeuge aussagen musste. Und das obwohl Haider mit Nachdruck schriftlich bei ihm deponiert hatte, die Russen würden die Staatsbürgerschaft "benötigen", woraufhin die schwarz-orange Regierung in ihrer allerletzten Ministerratssitzung die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich einstimmig befürwortete.
Schüssel sei im Zuge des Ermittlungsverfahrens selbstverständlich zeugenschaftlich befragt worden, seine Angaben damit Aktenbestandteil gewesen, bemerkte Ulrich dazu. Ein Zeugenauftritt Schüssels in der Hauptverhandlung "wäre aus unserer Sicht mit keinem höheren Erkenntniswert verbunden gewesen". Folglich habe man diesen nicht mehr als Zeugen beantragt: "Es wäre dem Gericht natürlich frei gestanden, von sich aus seine Ladung und Einvernahme vorzunehmen."
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