Angeklagt ist der bislang unbescholtene Geschäftsmann, weil er zwei in der Schweiz gekaufte Zeitmesser im Wert von 280.000 Euro nicht verzollt hat. Der Schaden für den Fiskus: Rund 56.000 Euro.
Einer Schuld ist sich der Ungar jedoch nicht bewusst. Der Verkäufer in dem Genfer Geschäft habe ihm eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Auf der Fahrt zum Schweizer Zoll habe ihm sein Anwalt in einem Telefonat erklärt, dass er als Transitreisender nach Ungarn auch 90 Tage nach dem Kauf eine Verzollung vornehmen könne.
Hätte etwas für die korrekte Abwicklung getan
In Ungarn angekommen, sei er dann schwer an Corona erkrankt und für mehrere Wochen in Quarantäne gewesen. „Als ich dann die Uhren bei der ungarischen Zollbehörde verzollen wollte, hieß es, dass der Warenwert nicht über 10.000 Euro liegen dürfe und somit eine Verzollung nicht möglich sei“, berichtet der Geschäftsmann, der damit dem Schöffensenat signalisieren will, alles für eine korrekte Abwicklung getan zu haben.
Der Senat allerdings glaubt dem Geschäftsmann nicht: „Sie hätten sich als Geschäftsmann besser informieren müssen“, meint Richter Martin Mitteregger.
Der spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 30.000 Euro. Weitere 25.000 Euro muss der Ungar als Verfallsbetrag an den österreichischen Staat zahlen.
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