Gesetzesentwurf

Wolf-Abschuss nur, wenn Vertreibung nicht klappt

Oberösterreich
24.04.2023 09:00

Die Diskussion um den Wolf geht weiter. Das Land Oberösterreich plant ein neues Gesetz, das regelt, wie und wann das Tier abgeschossen werden darf. Der „Krone“ liegt der Entwurf vor.

Die geplante Wolfsmanagementverordnung des Landes OÖ, die nun in Begutachtung geht, liegt der „Krone“ vor. Darin wird deutlich, dass der Abschuss eines Risiko- oder Schadwolfes nicht so einfach möglich ist. Zuerst muss eine Vergrämung des Tieres versucht werden - optisch, akustisch, Warnschuss, Schreckschuss, oder mit einem Gummigeschoss.

Strenge Regeln geplant
Erst dann soll es die Möglichkeit eines vorübergehenden Einfangens oder einer Tötung geben. Allerdings ist das nur zulässig, wenn das innerhalb von vier Wochen nach der letztmaligen Vergrämung und in einem Radius von zehn Kilometern zum Ort der letzten Vergrämungsmaßnahme passiert.

Nur gefährliche Wölfe
Als Schadwölfe gelten Wölfe nur, wenn sie ein gefährliches Verhalten zeigen und im Bereich von Menschen bewohnten oder genutzten Gebäuden eine bestimmte Zahl an Nutztieren töten: Zwei Rinder beziehungsweise Pferde oder zehn andere Nutztiere innerhalb eines Monats. Oder drei Rinder beziehungsweise Pferde und 20 andere Nutztiere binnen drei Monaten.

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