Jede Menge Alkohol, ein Streit, die Versöhnung. Tags darauf ist die 38-jährige Verlobte des 46-jährigen Montafoners tot. Jetzt steht er in Feldkirch wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht.
„Nur damit das klar ist, Sie haben nichts mit dem Tod Ihrer Lebensgefährtin zu tun", so Richter Richard Gschwenter zum Angeklagten. Denn laut Gerichtsmedizin starb die starke Alkoholikerin an einer Überdosis. Warum also nun der Prozess gegen den 46-jährigen Lebensgefährten? Laut Vorwurf der öffentlichen Anklägerin soll es zwischen dem Paar am 1. April letzten Jahres in der gemeinsamen Wohnung zu einem handgreiflichen Streit gekommen sein.
Dabei soll der Angeklagte der stark Betrunkenen mehrere Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf und Oberkörper versetzt sowie eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Die Frau flüchtet daraufhin zu ihrem Sohn, erzählt ihm vom Vorfall und übernachtet schließlich in dessen Wohnung.
Wenn meine Freundin einen gewissen Pegel hatte, ging sie auf mich los. Es kann sein, dass ich sie zurückgeschubst habe. Außerdem hatte sie Tage zuvor einen schweren Fahrradunfall.
Der Angeklagte vor Gericht
Das tragische Ende eines exzessiven Lebens
Am nächsten Tag ist die 38-Jährige tot. „Die Gerichtsmedizin hat festgestellt, dass die Verletzungen, darunter Kopfschwarteneinblutungen, nicht ursächlich für den Tod der Frau waren, möglicherweise jedoch begünstigend“, führt der Staatsanwalt aus. Zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung bekennt sich der Angeklagte nicht schuldig.
„Wenn meine Freundin einen gewissen Pegel hatte, ging sie auf mich los. Es kann sein, dass ich sie zurückgeschubst habe. Außerdem hatte sie Tage zuvor einen schweren Fahrradunfall“, so der Montafoner, der angibt, aufgrund des Vorfalls noch heute unter einer posttraumatischen Störung zu leiden. Doch der Sohn des Opfers belastet den Angeklagten schwer. „Ja, meine Mutter war etwas tollpatschig und öfters verletzt. Aber sie erzählte mir an dem Abend von den Faustschlägen, den Fußtritten gegen sie und der Glasflasche.“
Auf Anordnung des Staatsanwaltes soll nun die Krankenakte der Frau eingeholt und der Gerichtsmediziner einvernommen werden. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
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