Auf diese Verurteilungen sei bei der Bemessung der nunmehr ausgesprochenen Zusatzstrafen Bedacht genommen worden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Den beiden Männern im Alter von 23 und 22 Jahren war ursprünglich vorgeworfen worden, zusammen mit einem bereits verurteilten Täter im Februar 2009 maskiert in die Wohnung ihres Opfers in Imst im Tiroler Oberland eingedrungen zu sein. Sie sollen den Mann mit einem Radmutternschlüssel niedergeschlagen und die Herausgabe von einem Kilogramm Haschisch gefordert haben.
Einsatz von Radmutternschlüssel als Waffe nicht feststellbar
"Die Tat ist zwar ursprünglich als schwerer Raub geplant worden, wurde dann aber nicht als solcher durchgeführt", begründete Fleckl die Entscheidung des Schöffensenates. Voraussetzung für die Qualifizierung als schwerer Raub sei der Einsatz oder zumindest die Drohung mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand. "Nach Durchführung des Beweisverfahrens ist nicht feststellbar, dass der Radmutternschlüssel eingesetzt wurde. Wir können nicht einmal sagen, ob damit gedroht wurde", sagte der Richter.
Sowohl das Opfer als auch seine zum Tatzeitpunkt in der Wohnung anwesende Freundin hatten zuvor als Zeugen angegeben, sich an besagten Schlüssel nicht erinnern zu können. Der Mann gab an, er wisse nicht, ob er sich seine Kopfverletzung durch einen Schlag mit einem Gegenstand oder durch einen Sturz im Zuge der Rauferei mit dem bereits verurteilten Täter zugezogen habe.
Der 23-jährige Erstangeklagte und der 22-jährige Zweitbeschuldigte hatten sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. Die Idee zu dem Raub habe der im Mai verurteilte Bekannte gehabt. Anfänglich hätten sie sich geweigert mitzumachen, hätten dann aber - nicht zuletzt da sie unter Tabletteneinfluss gestanden seien - doch eingewilligt. Die Angeklagten nahmen das Urteil an. Staatsanwältin Nina Härting gab vorerst keine Erklärung ab.
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