Aus dem Gericht

Freispruch für drohenden Hostelbetreiber

Vorarlberg
13.04.2023 11:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Geschäftsmann stand wegen gefährlicher Drohung in Feldkirch vor Gericht.

Herr S. aus Wien wollte Ende November seine Tochter in Vorarlberg besuchen. Auf der Suche nach einer günstigen Übernachtungsmöglichkeit am Bodensee wird der Mann schnell fündig: ein Hostel um den Geldbeutel schonende 59 Euro pro Nacht.

Kein Wiener Charme
Kaum ist der Gast in seiner Bleibe angekommen, klingelt auch schon bei einer Mitarbeiterin des Hostels das Telefon. Am anderen Ende der Leitung der aufgebrachte Wiener: „Er schimpfte, dass das Zimmer nicht sauber sei, und sagte, dass er sofort sein Geld zurückhaben will“, so die als Zeugin geladene Polin im Prozess. Nachdem ihm die Frau erklärt, dass eine Rückerstattung des bezahlten Preises nicht möglich sei und der Mann auch ein anderes Zimmer ablehnt, versucht er sein Glück - weitab des berühmt-berüchtigten Wiener Charmes - beim 62-jährigen Chef des Hauses.

Doch der hört sich die wüsten Beschimpfungen am Telefon nicht lange an und beendet das Gespräch mit: „Jetzt hören Sie sofort damit auf, sonst komme ich ins Zimmer und haue Ihnen auf die Fresse!“ Worauf der Wiener zur Polizei geht und den Hostelbesitzer wegen Beleidigung anzeigt. Das Ende vom Lied: ein Strafverfahren gegen den Geschäftsmann wegen gefährlicher Drohung.

Freispruch: Zu wenig Beweise
In der Verhandlung steht Aussage gegen Aussage. Beide behaupten, in dem Telefonat ganz ruhig und sachlich gewesen zu sein. Das sieht Richter Theo Rümmele dann doch gänzlich anders: „Wenn einer aufgeregt anruft, denke ich nicht, dass der andere ruhig bleibt.“ Wegen zu wenig überzeugender Beweise wird der Geschäftsmann freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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