Er chattete im Internet mit unmündigen Mädchen und forderte einschlägige Fotos. Jetzt wurde ein Landwirt in Feldkirch verurteilt.
„Es war eine schwierige Zeit in meinem Leben. Aber ich war froh, dass es dann zur Anzeige kam. So konnte ich eine Therapie machen“, gesteht der 30-jährige Landwirt dem Schöffensenat.
Fotos in Unterwäsche und Sexvideos
Im Zeitraum 2016 bis 2021 erschleicht sich der bislang Unbescholtene beim Chatten im Internet das Vertrauen mehrerer 13-jähriger Mädchen.
Als er sie um erotische Fotos bittet, schicken ihm drei der Opfer Bilder, die sie in Unterwäsche bzw. im Bikini zeigen. Einem weiteren Mädchen schickt er sogar ein Penisfoto von sich und fordert es anschließend auf, sich selbst zu befriedigen und ihm davon ein Video zu schicken.
Es war eine schwierige Zeit in meinem Leben. Aber ich war froh, dass es dann zur Anzeige kam. So konnte ich eine Therapie machen.
Der Angeklagte vor Gericht
Der Vater des Mädchens erstattete daraufhin Anzeige gegen den Sextäter. Im Prozess zeigt sich der Landwirt, der mittlerweile auch verheiratet ist und Vaterfreuden entgegensieht, vollumfänglich geständig. „Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen. Aber ich möchte mich bei allen Beteiligten entschuldigen“, sagt er reuig.
Wenngleich sich laut Aussage von Richterin Silke Sandholzer die Aufforderung zum Selbstbefriedigungsvideo „als Tatbild des sexuellen Missbrauchs Unmündiger im unteren Bereich bewegt“, verurteilt sie den Oberländer zu einer bedingten Haft von vier Monaten und einer Geldstrafe von 6600 Euro, die der Landwirt allerdings in Raten abstottern darf.
Urteil vom Angeklagten angenommen
Als mildernden Umstand wertet die Richterin sein Geständnis und die bereits absolvierte Therapie. Auch die schon geleistete finanzielle Schadenswiedergutmachung wird vor Gericht positiv betrachtet.
Der Landwirt nimmt das Urteil schließlich an, der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Sohin ist der Richterspruch bereits rechtskräftig.
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