Nach Darstellung von Schieszler-Anwalt Stefan Prochaska wollte das Unternehmen offenbar einen Geheimpakt mit dem bei der Justiz auspackenden Ex-Telekom-Manager schließen. Wegen einer "Knebelungsklausel" sei die Vereinbarung aber nicht zustande gekommen. Der Vertrag mit der TA hätte vor Beginn von Schieszlers Kronzeugenaussage am 7. Juli 2011 abgeschlossen werden sollen. Die Idee sei gewesen, dass die TA die volle Zusammenarbeit des Kronzeugen gehabt hätte, um auch die strafrechtlich nicht relevanten unternehmensinternen Missstände aufzuklären.
Durch die Abmachung hätte die TA gegenüber Schieszler auf einen Schadenersatz verzichtet. Geplatzt sei das Vorhaben aber durch eine Klausel der Telekom: Wenn aufgrund der Aussage von Schieszler Ermittlungen gegen die TA eingeleitet werden sollten, hätte die TA den Vertrag auflösen und von dem Ex-Manager vollen Schadenersatz fordern können.
Sein Mandant hätte also nicht vollständig aussagen und dadurch die TA belasten dürfen, hätte er den Vertrag und damit die Begrenzung der Schadenersatzpflichten erreichen wollen, so Prochaska. Die TA habe dadurch gezeigt, dass sie an einer lückenlosen Aussage des Mandanten kein Interesse habe und diese daher verhindern wolle, zeigte er sich empört.
Empörte Telekom Austria wehrt sich
Die Telekom Austria wehrte sich am Montag entschieden gegen die Vorwürfe. In Wahrheit habe Schieszler selbst über seinen Anwalt das Unternehmen kontaktiert und im Rahmen einer Diversion der Telekom 300.000 Euro als pauschale Schadenswiedergutmachung angeboten. Für die Telekom sei dies aber schon aus aktienrechtlichen Gründen weitgehend ausgeschlossen gewesen, hieß es. "Es war für die TA unvorstellbar, mit 300.000 Euro Schadenswiedergutmachung eine Vereinbarung mit einem damals schon offenbar unmittelbar vor dem Geständnis stehenden Straftäter zu machen."
Für das Unternehmen sei immer klar gewesen, dass es aus einer eventuellen Vereinbarung einen klaren Vorteil haben müsse, und zwar finanziell, reputationsmäßig und bei den Ermittlungen, dies wäre im Fall Schieszler aber nicht gegeben gewesen. Die Ausstiegsklausel, die der Anwalt als Knebelungsklausel interpretiert, hätte der Telekom nur die Möglichkeit eröffnet, ihre Ansprüche gegen Schieszler zu wahren, wenn es zu Ansprüchen gegen die TA gekommen wäre. "Schieszler wollte aus der Not eine Tugend machen", heißt es aus der Telekom. Offenbar habe er erkannt, dass ihm ohne Geständnis von der Justiz Ungemach drohe, und er habe auch gleich die Schadenersatzseite regeln wollen.
Auf Schuldige kommen gewaltige Schadenersatzklagen zu
Hintergrund des Streits sind drohende Schadenersatzklagen. Sollte der frühere Telekom-Manager wie gewünscht von der Staatsanwaltschaft Straffreiheit im Gegenzug für seine umfassenden Aussagen erhalten, so bliebe er immer noch mit den Schadenersatzforderungen seines früheren Unternehmens konfrontiert. Und die können bis zu 18 Millionen Euro betragen, wie Telekom-Generaldirektor Hannes Ametsreiter zuletzt ausführte. Neun Millionen Euro Schaden habe das Unternehmen durch die Kursmanipulation für die Manager-Boni erlitten, weitere neun Millionen Euro durch offenbar ungerechtfertigte Zahlungen an den Lobbyisten Peter Hochegger.
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