Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Zum Beispiel in einem Fall, in dem ein Bahnkunde ungewollt ein Taxi nehmen musste sowie im Fall eines verspäteten Reisekoffers.
Taxi statt Zug
Ein Bahnticket von Tschechien nach Wien hatte Bernd F. gekauft. Der Wiener wartete dann vergeblich am Bahnsteig auf den Zug. Auch ein Bus als Ersatz wurde nicht angeboten. Deshalb musste er ein Taxi nehmen. In Wien bat der Leser das Kundenservice um Erstattung der Taxikosten. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Herr F. keine Rechnung für die Taxifahrt vorweisen konnte. Die ÖBB bedauern auf Anfrage die Umstände. Herr F. erhält in Kulanz einen Reisegutschein für die Hälfte der Taxikosten.
Verlorener Koffer
Mit ihrer Familie hat Susanne R. letzten Sommer eine Flugreise nach Italien unternommen. Leider kam der Koffer von Frau R., in dem sich auch die Sachen ihrer kleinen Tochter befanden, nicht an. Deshalb musste sie Kleidung und Drogerieartikel besorgen. Das Gepäckstück erhielt sie erst vier Tage nach Ankunft. Ihre Bitte um Kostenerstattung verlief im Sand. „Bis heute habe ich keine Info erhalten“, so die Niederösterreicherin. Austrian Airlines entschuldigte sich auf Anfrage und erstattet die Einkäufe. Als Trostpflaster erhalten Mutter und Tochter jeweils einen Fluggutschein über 50 Euro.












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