Die Republik Österreich wird das im Jahr 2001 fälschlich restituierte Klimt-Gemälde „Apfelbaum II“ nicht mehr zurückerhalten. Stattdessen wurde ein Vergleich mit den Erbinnen der in der Shoah ermordeten Kunstsammlerin Nora Stiasny geschlossen - diese zahlen nun 11,3 Millionen Euro in einen künftigen dauerhaften Standort für das Haus der Geschichte Österreich (hdgö), wie das Kulturministerium am Freitag mitteilte.
Damit sind die Versuche des Staates, das Gemälde wieder zurückzukaufen, an den aktuellen Besitzern gescheitert. Laut Aussendung wollten diese in keinen Dialog mit der Republik treten. „Wenn es auch schmerzt, dass es keine Möglichkeit gibt, das Bild ,Apfelbaum II‘ nach Österreich zurückzuholen, so ist es doch erfreulich, dass die langjährige und komplizierte Geschichte um die Restitution dieses Gemäldes mit dem nunmehr vorliegenden Vergleich ein Ende findet“, erklärte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne).
„Überaus erfreulich“ für die Erben
„Gleichzeitig dürfen wir niemals vergessen, dass diesem und anderen Rückgabefällen die systematische Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung unzähliger Menschen während des Nationalsozialismus zugrunde liegen“, so Mayer weiter. Als „überaus erfreulich“ bezeichnete hingegen Alfred J. Noll als Vertreter der Erben, dass „nach harten Verhandlungen“ mit der Finanzprokuratur nun Einvernehmen hergestellt werden konnte.
Startkapital für neuen hdgö-Standort
Die Ausgleichszahlung wird als Rücklage im Budget des Ministeriums gebunden. Einvernehmen bestehe mit dem Finanzministerium, dass das Geld für eine künftige, dauerhafte Lösung für den Standort des hdgö zweckgewidmet werde. „Das Haus der Geschichte braucht seit Jahren eine dauerhafte und nachhaltige räumlich Lösung“, so Mayer. An dieser werde derzeit gearbeitet, wenngleich noch kein konkreter Plan vorliege, seien 10,6 Millionen Euro „ein gutes Startkapital für eine derartige Herausforderung“, meinte die Staatssekretärin.
Bild mit anderem Werk verwechselt
Das Klimt-Gemälde „Apfelbaum II“ wurde im Jahr 2001 von der Republik Österreich auf Empfehlung des Kunstrückgabebeirats an die Erbinnen und Erben nach der Österreicherin Nora Stiasny zugesprochen. Fälschlicherweise, wie sich letztlich herausstellte.
Denn dabei handelte es sich gewissermaßen um eine Verwechslung mit Klimts „Rosen unter Bäumen“, das Teil der Sammlung Stiasny gewesen war. Dieser Ansicht folgte im Vorjahr auch die französische Nationalversammlung, die „Rosen unter Bäumen“ restituierte.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.