Ob Discokugeln oder fragwürdige Energiespargeräte: Die deutsche Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr mehr als 15 Millionen Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Manche von ihnen störten sogar den militärischen Funkverkehr.
Einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge untersagte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr unter anderem den Verkauf von mehr als 3,2 Millionen Lichteffektgeräten für den privaten Bereich, wie zum Beispiel Blitzwürfel oder Discokugeln. Neben einer oft fehlenden CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung bemängelte die Behörde, dass die Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiteten.
Außerdem stoppte die Bundesnetzagentur den Verkauf von fast 2,8 Millionen Energiespargeräten „mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion“ sowie mehr als zwei Millionen Handsendern und Funkfernbedienungen. Grund dafür war demnach oft die unzulässige Nutzung militärischer Frequenzbereiche.
Vor allem Online-Handel betroffen
Von den Verboten betroffen war vor allem der Online-Handel, wo die Behörde mehr als 2600 auffällige Angebote identifizierte und von den entsprechenden Verkaufsplattformen löschte. Davon waren mehr als 13 Millionen Geräte betroffen. Im Einzelhandel erließ die Agentur insgesamt 23 Vertriebsverbote und sprach 1145 Aufforderungen zur Mängelbehebung aus, wovon mehr als 1,7 Millionen Geräte betroffen waren.
Auffällig waren unter anderem Batterieladegeräte, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen konnten. Wegen Stromschlag- oder Brandgefahr beanstandet wurden zudem smarte Funksteckdosen.
Der deutsche Zoll meldete der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr rund 4800 verdächtige Warensendungen. In rund 91 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den europäischen Markt. Insgesamt waren rund 720.000 Geräte betroffen.
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