Gegen Empfehlung

Drexler genehmigte Förderung für rechten Verband

Steiermark
09.12.2022 14:05
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) überstimmte eine Empfehlung des Landeskulturkuratoriums und fördert den vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als „rechts“ eingestuften Alpenländischen Kulturverband Südmark aus seinem Budget.

Der als liberal bekannte Nachfolger von Hermann Schützenhöfer hatte zuletzt beim Thema Asyl einen strengeren Ton angeschlagen. Nun bestätigte sein Büro einen Bericht des „Standard“: Das Kultur-Kuratorium hatte die Förderung für den Alpenländischen Kulturverband über 4.000 Euro mit knapper Mehrheit eigentlich abgelehnt.

In der Begründung habe man auf die inhaltliche Verortung des Verbandes, der seit Jahrzehnten im deutschnationalen Eck angesiedelt sein soll, verwiesen. Drexler überstimmte das Gremium aber und so kam es doch zur Förderung.

Das DÖW zählt den Verband zu jenen Organisationen, die mit ideologischer und kultureller Arbeit eine Integrationsfunktion im rechtsextremen Lager erfülle. Der Verband betreut vor allem auslandsdeutsche Gemeinden wie beispielsweise Anina in Rumänien, das auch als Steierdorf bekannt ist.

Steirisches Dorf in Rumänien
Die nun doch genehmigte Subvention ist für die Ortschaft vorgesehen, die 2023 ihr 250-Jahr-Jubiläum feiert. Steierdorf war 1773 von Holzfällern, Köhlern und Fuhrleuten aus der Obersteiermark und dem Salzkammergut gegründet worden.

Drexler selbst kennt das Dorf, war er doch schon vor einigen Jahren bei der Eröffnung eines Kindergartens des Verbands vor Ort. Auch die ehemaligen Landeshauptleute Josef Krainer junior und Waltraud Klasnic waren in ihren Amtszeiten in Steierdorf.

Förderung nur für ein Projekt
„Bei der Förderung in Höhe von 4.000 Euro an den Alpenländischen Kulturverband geht es um ein Projekt zur Unterstützung von Deutschunterricht sowie Volkstanzkursen im Banater Bergland in Rumänien. Das Fördergeld darf nur für dieses Projekt und entlang der Beschreibung im Förderantrag verwendet werden. Das wird bei der Abrechnung genau geprüft und bei widriger Verwendung selbstverständlich zurückgefordert“, bestätigte das Büro Drexler auf Nachfrage.

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