Erstmals Freibetrag

Wohnbeihilfe wird nicht mehr so schnell gekürzt

Oberösterreich
09.12.2022 13:00

Mehr als 24.000 Oberösterreicher bekommen Wohnbeihilfe, weil sie sich die eigenen vier Wände sonst nicht leisten könnten. Und diese Beihilfe wurde immer gekürzt, wenn man mehr verdiente. Das wird jetzt anders. Es gibt erstmals einen Freibetrag.

„Dieses Jahr gehen wir bei der jährlichen Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Wohnbeihilfe noch einen Schritt weiter und führen einen ,Teuerungsfreibetrag´ ein“, erklärt Wohnbaureferent und LH-Vize Manfred Haimbuchner (FP). Zusätzlich zur Anhebung der Einkommensgrenzen an den Ausgleichszulagenrichtsatz wird eben dieser Freibetrag in Höhe von 100 Euro pro Haushalt und Monat eingeführt. Das führt dazu: Wer mehr arbeitet, um die Teuerung zu bewältigen, wird auch den Mehrverdienst für seine Leistungen behalten können! Bisher war jedes Mehreinkommen sofort auf die Wohnbeihilfe aufgerechnet und diese damit gekürzt worden.

Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter und Krankenschwester, die Wohnbeihilfe bezieht, macht Übersunden. Dadurch hat sie nun ein Mehreinkommen für das Jahr 2022 von 1800 Euro. Der Teuerungsfreibetrag führt dazu, dass die alleinerziehende Mutter - trotz ihres höheren Verdiensts - die volle Wohnbeihilfe in Höhe von 222 Euro pro Monat beziehen kann.

„Wer mehr arbeitet, soll nicht bestraft werden“, sagt Haimbuchner. Im Vorjahr wurden in Oberösterreich übrigens 54,5 Millionen Euro an Wohnbeihilfe ausbezahlt.

Wer Wohnbeihilfe erhält
In Oberösterreich gelten Obergrenzen für den Bezug von Wohnbeihilfe. 
1-Personenhaushalt: Einkommensobergrenze liegt bei 1267,3 Euro für maximal 45 Quadratmeter. Maximale Beihilfe: 166,5 Euro
2-Personenhaushalt: Einkommensobergrenze liegt bei 1966,6 Euro für maximal 60 Quadratmeter. Maximale Beihilfe: 222 Euro
3-Personenhaushalt: Einkommensobergrenze liegt bei 2486,1 Euro für maximal 75 Quadratmeter. Maximale Beihilfe: 277,5 Euro
4-Personenhaushalt: Einkommensobergrenze liegt bei 3005,6 Euro für maximal 90 Quadratmeter. Maximale Beihilfe: 300 Euro
5-Personenhaushalt: Einkommensobergrenze liegt bei 3525,1 Euro für maximal 105 Quadratmeter. Maximale Beihilfe: 300 Euro

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