Fristen im Überblick

Was vor der Landtagswahl in NÖ zu beachten ist

Niederösterreich
12.11.2022 06:12

Wer darf überhaupt am 29. Jänner in Niederösterreich wählen? Wann stehen die Kandidaten der Parteien fest? Wann müssen die Wahlkarten beantragt werden? Die „Krone“ hat die wichtigsten Stichtage für Sie zusammengefasst.

In genau 78 Tagen wird in Niederösterreich ein neuer Landtag gewählt. Für das Wählen, aber auch für das gewählt werden, müssen bis dahin einige Fristen eingehalten werden. Die „Krone“ hat den Fristenlauf jetzt für Sie zusammengefasst:

  •  Als Stichtag wurde der 18. November festgelegt. Um wahlberechtigt oder wählbar zu sein, müssen Personen an diesem Tag über einen Hauptwohnsitz in NÖ verfügen. Wer wählen will muss zudem spätestens am 29. Jänner das 16. Lebensjahr vollenden. Gewählt werden kann, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet.
  •  Die Sprengelwahlleiter müssen bis zum 25. November, die Wahlbeisitzer und Vertrauenspersonen bis 28. November gemeldet werden.
  •  Das Wählerverzeichnis wird am 2. Dezember aufgelegt und fünf Werktage in einem allgemein zugänglichen Raum aufliegen. Zehn Tage lang können Berichtigungsanträge eingebracht werden.
  •  Die Wahlvorschläge müssen bis 23. Dezember um 13 Uhr bei den Kreiswahlbehörden bzw. bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Die Veröffentlichung der Vorschläge erfolgt spätestens am 29. Dezember.
  •  Wahlkarten können bis zum 25. Jänner schriftlich beantragt werden. Am 27. Jänner um 12.00 Uhr ist der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Anträge zur Ausstellung einer Wahlkarte.
  •  Auf den Stimmzetteln gilt dann der Grundsatz Name vor Partei.
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