Gesetz verschärfen

Hürden für die „Störenfriede“ bei Demonstrationen

Oberösterreich
14.10.2022 09:00

Die Landes-ÖVP wagt den Spagat zwischen Hochschätzung des Demonstrationsrechts und Hürdenaufbau für „einzelne radikale Störenfriede“. Ihr Parteimanager Florian Hiegelsberger bringt den Spagat so auf den Punkt: „Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut der Demokratie und darf nicht durch einzelne radikale Störenfriede unterwandert werden. Die Demonstrationen in der letzten Zeit haben mehrere Lücken und Auslegungsprobleme im Versammlungsgesetz aufgezeigt.“

„In den vergangenen Monaten sorgten Demonstrationen vor Kindergärten, Spitälern sowie verkehrsbehindernde Autokorsos für großen Ärger“, so OÖVP-Manager Florian Hiegelsberger. Klar sei aus Gesprächen seiner Partei mit Exekutive und Behörden geworden, dass Handlungsbedarf bestehe. Hiegelsberger fasst diesen so zusammen: „Es muss evaluiert werden, ob die Anmeldefrist für Demonstrationen von 48 Stunden verlängert werden sollte. Durch die Untersagung von Serienanmeldungen sollte verhindert werden, dass Innenstädte über viele Wochen hinweg blockiert werden.“

Schutzzonen auch bei Demos ziehen
Vor allem brauche es eine Präzisierung, ab wann Demonstrationen untersagt werden sollen. Etwa solche, welche geeignet seien Kinder, Passanten oder Anrainer zu gefährden und in ihren Rechten zu beschneiden. Darüber hinaus müssten Demo-Leiter und Ordner rigoros in Verantwortung genommen werden, Gesetzeswidrigkeiten zu unterbinden und für Ordnung zu sorgen. Besonders wichtig ist Hiegelsberger eine bundesweite Abstimmung über die Auslegung diverser gesetzlich definierter Schutzzonen für die Anwendung bei Demonstrationen.

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