Zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren am Landesgericht Feldkirch ein Seriendieb aus Tschechien verurteilt worden. Und das, obwohl er sich im Prozess als Märchenonkel versuchte.
„Also, wie war das jetzt mit dem Fahrrad in Bregenz, an dem Sie sich zu schaffen machten und dem E-Scooter, der im Kofferraum Ihres Wagens gefunden wurde?“, will der Richter vom Angeklagten wissen. Nun, das Einfachste wäre gewesen, der Angeklagte hätte den versuchten beziehungsweise den vollendeten Diebstahl zugegeben. Tat er aber nicht. Seine Taktik lautete stattdessen Verwirrung stiften und lügen, bis sich die Balken biegen oder der Richter mürbe wird.
Ohne auf die anfänglich gestellte Frage auch nur ansatzweise einzugehen, erzählt der 48-jährige Straftäter von seiner Mutter in der Tschechei, die wohl ein Auto besitzt, jedoch keinen Führerschein, berichtet von einer Meldeadresse, bei der er gar nicht wohnt, und einem Schreinerjob, den er doch nicht hat. Was dem Richter ein fragendes „Aha“, entlockt. Noch ist der Herr Rat geduldig.
Alles andere als ein unbeschriebenes Blatt
Als jedoch nach einer Stunde Verhandlung des „Pudels Kern“ noch immer nicht gefunden ist - der Beschuldigte ist mittlerweile bei der Geburt Christi angekommen -, wird es auch dem Vorsitzenden zu bunt. „Sie sind ja überaus gerichtserfahren, haben 16 Vorstrafen und Jahre hinter Gittern verbracht. Sie wissen doch ganz genau, worum es hier geht!"
Das tut der Tscheche zwar mit Sicherheit, denn immerhin steht für ihn ausgesprochen viel auf dem Spiel: Ihm Falle eines Schuldspruches droht dem Wiederholungstäter nichts weniger als eine erhöhte Haftstrafe wegen Rückfallgefahr. Doch trotz diesem Damoklesschwert und der drückenden Beweislast bleibt er stur bei seiner Taktik und mimt weiter das Unschuldslamm.
Sie sind ja überaus gerichtserfahren, haben 16 Vorstrafen und Jahre hinter Gittern verbracht. Sie wissen doch ganz genau, worum es hier geht!
Der Richter zum Angeklagten
Und so stützt sich das Gericht letztlich auf die Aussagen einer Zeugin, die den Angeklagten beim Hantieren am fremden Fahrrad beobachtet hat und daraufhin die Polizei rief. Das Urteil hat es durchaus in sich: 20 Monate Gefängnis, 16 davon bedingt auf drei Jahre.
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