Sogar Cobra-Einsatz

Streit mit Nachbarn: Sechs Monate Haft für Innviertler

Oberösterreich
09.08.2011 14:24
Ein Streit mit Nachbarn, der sogar zu einem Cobra-Einsatz führte, hat für einen 49-jährigen Hilfsarbeiter im Bezirk Braunau in Oberösterreich ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Der "urige Innviertler" mit "sehr einfachem Intellekt", wie er von seinem Verteidiger beschrieben wurde, hatte seine Nachbarn nahezu täglich über den Zaun hinweg auf das Schlimmste beschimpft - er tat dies sogar in Gstanzln. Am Dienstagvormittag wurde der Mann - noch nicht rechtskräftig - zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Während seine Nachbarn sich wenig von den teilweise als Spottgesang verpackten Verbalattacken des Hilfsarbeiters beeindrucken ließen, fühlte sich ihre 71-jährige Mutter bedroht. Sie habe schon nicht mehr schlafen können, gab sie als Zeugin beim Prozess am Landesgericht Ried im Innkreis an.

Am lauen Abend vom 11. auf den 12. Juli saß die Familie draußen, als der 49-Jährige erschien und drohte, den Zaun sowie Sträucher umzuschneiden und das Haus anzuzünden. Die Nachbarn riefen die Polizei.

Drohung nur "milieubedingte Unmutsäußerung"
Als diese anrückte, verschanzte sich der Mann im Haus. Das Sondereinsatzkommando Cobra wurde alarmiert und nahm ihn fest. Vor Gericht verantwortete er sich ziemlich wirr. "I sag ka Wort nimmer, es muaß a Ruah sei", meinte er.

Dann erklärte er noch, dass er sich verschanzt habe, weil er grundsätzlich Angst vor der Polizei habe. Seine angebliche Drohung sei nur eine "milieubedingte Unmutsäußerung" gewesen, so sein Verteidiger. Die einwöchige Untersuchungshaft sei ihm Lehre genug gewesen.

Richter: "Schlapfen halten, sonst sehen wir uns wieder"
Der Richter sah als erwiesen an, dass der Mann die Nachbarn einschüchtern und in Furcht und Schrecken versetzen habe wollen. Er verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre, Ersatz der Verfahrenskosten und ordnete Bewährungshilfe an.

Dem Angeklagten gab er in einer für ihn wohl verständlichen Sprache den Rat: "In Zukunft Schlapfen halten und Ruhe geben, sonst sehen wir uns wieder". Der 49-Jährige erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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