Zukünftig wird es ausgebildete Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemein- und Familienmedizin geben. Das Gesundheitsministerium, die Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer haben sich auf eine neue Ausbildung geeinigt, die fünf Jahre dauern soll. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Medizinstudium.
Zwei der fünf Jahre sollen in einer Lehrpraxis absolviert werden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Die Forderung nach einem entsprechenden Facharzt beziehungsweise einer entsprechenden Fachärztin gibt es schon seit vielen Jahren. Zuletzt existierte zwar eine spezielle Ausbildung für Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen, aber keine Facharzt- Ausbildung.
Aktuell sind nach einem Medizinstudium eine neunmonatige Basisausbildung und ein Spitalsturnus zu absolvieren, der wiederum zwei Jahre und drei Monate dauert. Ein Jahr davon kann in einer Lehrpraxis gearbeitet werden. Den Abschluss bildet eine mehrmonatige Ausbildung in einer Praxis. Für die Ausbildung zum Allgemeinmediziner oder zur Allgemeinmedizinerin sind somit nach einem Studium noch mehr als drei Jahre zu investieren.
Bis 2030 wird die Ausbildung jetzt in mehreren Schritten auf fünf Jahre verlängert. Die zwei zusätzlichen Jahre werden als Lehrpraxis und überwiegend im niedergelassenen Bereich absolviert. Zudem wurden einige Änderungen in der dreijährigen Grundausbildung beschlossen, die das Gesundheitsministerium noch nicht näher erläuterte.
Rauch: „Beruf attraktiver gestalten“
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ist überzeugt davon, dass die Facharzt-Ausbildung den Beruf des Allgemeinmediziners beziehungsweise der Allgemeinmedizinerin attraktiver gestalten würde. Auch Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen, geht davon aus, dass sich nun mehr junge Mediziner und Medizinerinnen für diesen Berufszweig entscheiden würden.
Inhalte der neuen Ausbildung sollen unter anderem die Gesundheitsförderung sowie das Erkennen und Behandeln von Krankheiten sein. Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz, der das Umfeld und die Lebenssituation der Patienten und Patientinnen berücksichtigt. Das Ärztegesetz soll in den kommenden Monaten im Nationalrat behandelt und anschließend geändert werden.









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