Am Mittwoch wird es im Ministerrat beschlossen: Die schleichende Steuererhöhung wird mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. Bis zuletzt waren einige Punkte noch offen. Etwa wie mit dem verbleibenden Drittel der Einnahmen umgegangen werden soll.
Zwei Drittel der Einnahmen durch die kalte Progression fließen automatisch via Einkommenssteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahler. Das übrige Drittel umfasst rund 600 Millionen Euro. Sie sollen vor allem kleineren und mittleren Einkommen zugutekommen.
Entlastung kleinerer Einkommen über der Inflationsrate
So werden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: Insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst. Die sonstigen Tarifstufen der Einkommenssteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.









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