Landesgericht

Ehepaar versus Nebenbuhlerin

Vorarlberg
20.08.2022 09:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein untreuer Ehemann und seine Gattin mussten sich gestern am LG Feldkirch wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung verantworten.

Wäre es nach den beiden Angeklagten gegangen, hätten diese die peinliche Angelegenheit mit dem rumänischen Gspusi des 64-jährigen Oberländers lieber außergerichtlich geregelt. Da das Opfer jedoch Anzeige erstattete, musste sowohl der entlarvte Liebhaber als auch dessen gehörnte Gattin bei Gericht erscheinen.

Sichtlich unangenehm schien die Sache auch dem befreundeten Anwalt des Paares, der in seinem Eröffnungsplädoyer nach passenden Worten rang: „Ich würde sagen, es handelt sich hier um ein Ehedrama mittleren Ausmaßes, dessen Umfang die beiden noch nicht kennen.“ Soll meinen, die beiden Angeklagten kämpfen weiterhin um ihre Beziehung, der Ausgang ist allerdings offen.

Zum Fall: Im Sommer des vergangenen Jahres erfährt die Oberländerin von der Liebschaft ihres Gatten. Der zeigt sich reuig und beendet daraufhin die Schnackselpartie mit der 42-jährigen Rumänin. Doch die denkt nicht daran, sich zurückzuziehen, und droht, ihn „fertig zu machen“. Es kommt zum Streit, eine Einigung ist nicht in Sicht.

„Irgendwann ist mir halt die Hand ausgerutscht“
Und so bombardiert die Verlassene das Ehepaar mit Anrufen und Sprachnachrichten so lange, bis der gehörnten Gattin die Hutschnur reißt: Sie wird bei der rumänischen Pflegekraft vorstellig und liest ihr die Leviten: „Ich habe ihr gesagt, sie solle uns in Ruhe lassen und nicht weiter belästigen. Irgendwann ist mir halt die Hand ausgerutscht und ich habe ihr eine geschmiert.“

Die Rumänin erstattet daraufhin Anzeige und fordert zunächst sogar 2000 Euro Schmerzensgeld, zieht die Geldforderung jedoch später wieder zurück. Zum Prozess erscheint die Ex-Geliebte übrigens nicht. Nachdem das Paar ohnehin auf privater Ebene zu kämpfen hat, lässt der Herr Rat die Sache mit einer Geldbuße über insgesamt 1200 Euro gut sein und verkündet, das Strafverfahren endgültig einzustellen. 

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