Anwältin klärt auf

Krone § Recht: Wer haftet bei einem Radunfall?

Tirol
21.08.2022 13:00
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Täglich liest man von Radunfällen - auf der Straße, auf Radwegen, auf Trails oder im Wald. Wer haftet? Die Innsbrucker Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett klärt auf.

Grundsätzlich ist auf das Zustandekommen des Radunfalles abzustellen. Kollidieren zwei Radfahrer miteinander oder Radfahrer mit Auto ist zu überprüfen, wer den Unfall verursacht und das Verschulden zu verantworten hat. Grundlage dafür sind unter anderem die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Laut oberstgerichtlichen Entscheidungen hat ein Radfahrer am Radweg auf dem rechten Wegerand zu fahren bzw. dorthin auszuweichen, wenn ein anderer Radfahrer entgegenkommt, um eine gefahrlose Begegnung zu ermöglichen.

Zitat Icon

Der Radfahrer hat aber auch Eigenverantwortung und muss stets mit entsprechender Aufmerksamkeit unterwegs sein, um auf Hindernisse reagieren zu können.

Rechtsanwältin Julia Konzett

Eine Pflicht zur Geschwindigkeitsreduktion oder zum Anhalten besteht nur dann, wenn kein Platz für ein gefahrloses Aneinadervorbeifahren bleibt. Selbst Kindern mit abgelegter Fahrradprüfung wird ein verkehrsgerechtes Verhalten zugemutet. Wird dieses beim Radfahren nicht eingehalten und ein Anderer verletzt, haben auch Kinder ein Mitverschulden zu verantworten.

Radfahrer hat auch Eigenverantwortung
Stürze wegen Unebenheiten, Schlaglöchern im Asphalt oder wegen fehlender Markierungen erfordern grobe Fahrlässigkeit des öffentlichen Straßenerhalters, damit dieser für einen Schaden haftet - zum Beispiel wenn bekannte Gefahrenquellen nicht beseitigt wurden. In Bikeparks oder auf Mautstraßen, für deren Benutzung zu bezahlen ist, haftet der Betreiber aufgrund des abgeschlossenen Vertrages bereits für leichte Fahrlässigkeit - wurde zum Beispiel nicht vor Rollsplitt gewarnt, haftete der Mautstraßenbetreiber für Ansprüche aus dadurch verursachten Stürzen; Trails sind während Wartungsarbeiten zu sperren.

Zitat Icon

Geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab und sichern Sie sich die Kontaktdaten allfälliger Zeugen.

Rechtsanwältin Julia Konzett

Der Radfahrer hat aber auch Eigenverantwortung und muss stets mit entsprechender Aufmerksamkeit unterwegs sein, um auf Hindernisse reagieren zu können. Wer Forststraßen oder Waldwege unerlaubt mit Mountainbikes befährt, handelt auf eigenes Risiko.

Worauf Sie achten sollten:

  • Schadenersatzansprüche können Existenzen bedrohen, weshalb Sie mit einer Versicherung vorsorgen sollten.
  • Das Verschulden und die Haftung sind Einzelfallabhängig; geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab und sichern Sie sich die Kontaktdaten allfälliger Zeugen.
  • Kontaktieren Sie umgehend Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt, wenn Sie Geschädigter oder Verursacher eines Radunfalles sind.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Tirol
21.08.2022 13:00
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung