Täglich liest man von Radunfällen - auf der Straße, auf Radwegen, auf Trails oder im Wald. Wer haftet? Die Innsbrucker Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett klärt auf.
Grundsätzlich ist auf das Zustandekommen des Radunfalles abzustellen. Kollidieren zwei Radfahrer miteinander oder Radfahrer mit Auto ist zu überprüfen, wer den Unfall verursacht und das Verschulden zu verantworten hat. Grundlage dafür sind unter anderem die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Laut oberstgerichtlichen Entscheidungen hat ein Radfahrer am Radweg auf dem rechten Wegerand zu fahren bzw. dorthin auszuweichen, wenn ein anderer Radfahrer entgegenkommt, um eine gefahrlose Begegnung zu ermöglichen.
Der Radfahrer hat aber auch Eigenverantwortung und muss stets mit entsprechender Aufmerksamkeit unterwegs sein, um auf Hindernisse reagieren zu können.
Rechtsanwältin Julia Konzett
Eine Pflicht zur Geschwindigkeitsreduktion oder zum Anhalten besteht nur dann, wenn kein Platz für ein gefahrloses Aneinadervorbeifahren bleibt. Selbst Kindern mit abgelegter Fahrradprüfung wird ein verkehrsgerechtes Verhalten zugemutet. Wird dieses beim Radfahren nicht eingehalten und ein Anderer verletzt, haben auch Kinder ein Mitverschulden zu verantworten.
Radfahrer hat auch Eigenverantwortung
Stürze wegen Unebenheiten, Schlaglöchern im Asphalt oder wegen fehlender Markierungen erfordern grobe Fahrlässigkeit des öffentlichen Straßenerhalters, damit dieser für einen Schaden haftet - zum Beispiel wenn bekannte Gefahrenquellen nicht beseitigt wurden. In Bikeparks oder auf Mautstraßen, für deren Benutzung zu bezahlen ist, haftet der Betreiber aufgrund des abgeschlossenen Vertrages bereits für leichte Fahrlässigkeit - wurde zum Beispiel nicht vor Rollsplitt gewarnt, haftete der Mautstraßenbetreiber für Ansprüche aus dadurch verursachten Stürzen; Trails sind während Wartungsarbeiten zu sperren.
Geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab und sichern Sie sich die Kontaktdaten allfälliger Zeugen.
Rechtsanwältin Julia Konzett
Der Radfahrer hat aber auch Eigenverantwortung und muss stets mit entsprechender Aufmerksamkeit unterwegs sein, um auf Hindernisse reagieren zu können. Wer Forststraßen oder Waldwege unerlaubt mit Mountainbikes befährt, handelt auf eigenes Risiko.
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