Höchst erfreuliche Nachricht für viele Familien mitten in den Sommerferien: Ein Entlastungspaket für Haushalte mit weniger Einkommen beinhaltet auch die Erhöhung des Schulstartgeldes: 120 Euro werden ausbezahlt.
Der rasante Preisanstieg ist in allen Lebensbereichen spürbar, Nahrungsmittel-, Energie- und Spritkosten schnellen dramatisch in die Höhe. Die zunehmende finanzielle Belastung setzt vor allem Familien stark zu.
Mehr Geld
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde ein Entlastungspaket geschnürt, das alle einkommensschwachen Haushalte unterstützen soll. „Die Erhöhung des Schulstartgeldes ist ein Teil dieses Maßnahmenpakets“, kündigt Bildungslandesrätin Daniela Winkler an.
Der Zuschuss wird Familien jener 2700 Kinder gewährt, die im September ihre schulische Laufbahn beginnen. „Das bedeutet 120 Euro statt bisher 100 € für jeden Taferlklassler“, teilt Winkler mit. Zuständig für die Starthilfe ist das Familienreferat des Landes.
Antrag online stellen
Der Antrag kann online gestellt werden, unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens – Hauptwohnsitz im Burgenland vorausgesetzt. Die Frist beginnt am 5. September und läuft bis zum Ende des Schuljahres. Detaillierte Informationen dazu erhalten die Eltern über die Schulen in einem Schreiben.















Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).