Nach EuGH-Spruch

Familienbeihilfe-Indexierung ist jetzt Geschichte

Politik
08.07.2022 13:01

Nachdem der Nationalrat die Indexierung (Anpassung) der Familienbeihilfe beschloss, ist ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Bundesregierung seit Freitag Geschichte. Einzig die Freiheitlichen lehnten die entsprechende Vorlage ab. Basis für den Beschluss war ein Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Vereinbart wurde auch, ukrainischen Flüchtlingen Familienbeihilfe zukommen zu lassen. Die entsprechende Regel gilt rückwirkend mit dem Eintreffen in Österreich.

Die FPÖ zeigte sich in der Debatte einmal mehr verärgert in Sachen Indexierung, die ein richtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit gewesen sei, wie die freiheitliche Abgeordnete Edith Mühlberghuber befand. Das Urteil sei zwar zur Kenntnis zu nehmen. Dann sollte Österreich aber überhaupt keine Familienbeihilfe mehr ins Ausland bezahlen, erklärte sie.

Bei der Indexierung ging es darum, dass die Familienleistungen an den Lebensstandard im Herkunftsstaat des Arbeitnehmers angepasst wurden, sofern die Kinder noch dort lebten. Damit erhielten vor allem Kinder von osteuropäischen Arbeitnehmern deutlich weniger Familienbeihilfe. In einzelnen nord- und westeuropäischen Staaten wurde dafür eine höhere Leistung als in Österreich ausbezahlt. Die muss nun allerdings nicht refundiert werden, da sie in gutem Glauben verbraucht wurde.

SPÖ über den Beschluss sehr erfreut
Erfreut über den Beschluss zeigte sich die SPÖ, deren Abgeordnete Petra Wimmer darauf verwies, dass ihre Partei immer schon die Unrechtmäßigkeit der Indexierung betont habe. So sei heute ein guter Tag für Familien. Die Grünen mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass auch sie mit dem Regierungseintritt für keine Aufhebung der Indexierung gesorgt hätten. Freilich betonte ihre Familiensprecherin Barbara Neßler, dass die bisherige Regelung „ethisch nicht vertretbar“ gewesen sei. Für NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler stellte die Indexierung eine „massive Ungerechtigkeit“ dar.

Seitens der ÖVP betonte die Abgeordnete Alexandra Tanda, dass das EuGH-Urteil selbstverständlich umgesetzt werde. Die Rückzahlung werde, soweit möglich, automationsgestützt und rasch erfolgen. Der Anspruch verfalle auch nicht.

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