Von Polizei überrollt

Der knifflige Fall Andreas: Was macht die Justiz?

Salzburg
04.07.2022 15:30
Nach dem Tod von Andreas – überrollt von einem Polizei-Auto – ist unklar, was die Justiz nun macht. Der Strafantrag liegt seit Wochen bei der Richterin. Doch wie geht es weiter?

Mutter Katharina Gerhardter-Kinner ist ratlos, fragt sich schon täglich: „Warum geht bei der Justiz nichts weiter?“

Ihr Sohn Andreas ist am 18. November 2021 bei einer Verfolgungsjagd von einem Polizei-Bus auf einem Feldweg in St. Andrä tödlich überrollt worden – die „Krone“ berichtete mehrfach. Der 15-Jährige stürzte auf dem steinigen Untergrund – das direkt hinter ihm fahrende Polizei-Fahrzeug konnte nicht mehr bremsen. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf fahrlässiger Tötung gegen den Lenker des Busses, einen Lungauer Exekutivbeamten. Ende Februar hatte die Anklagebehörde das Verfahren eingestellt.

Strafantrag bereits eingebracht
Doch das Landesgericht entschied Mitte März nach einem entsprechenden Antrag, dass die Ermittlungen doch wieder fortgesetzt werden sollen: Ein Drei-Richter-Senat ortete einen möglichen Sorgfaltsverstoß des Beamten. Der Akt ging wieder zurück an die Staatsanwaltschaft. „Wir haben bereits einen Strafantrag eingebracht“, bestätigt die Anklagebehörde der „Krone“.

Bereits seit Anfang Juni liegt der Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung auf dem Tisch der zuständigen Richterin: im Bezirksgericht Tamsweg. Dort dürfte er noch immer sein. Weder Verteidiger Kurt Jelinek noch das Landesgericht wissen, wie es jetzt weitergeht. Im Normalfall müsste die zuständige Richterin nach Erhalt des Strafantrags eine Verhandlung anberaumen und den Strafantrag dem Beschuldigten zustellen lassen. Doch das ist noch immer nicht passiert. Warum?

Ist die Richterin befangen oder gar unzuständig?
Es dürfte rechtlich gesehen ein kniffliger Fall sein: Einerseits könnte sich die Richterin für unzuständig erklären. Weil Im Falle einer groben Fahrlässigkeit das Landesgericht Salzburg den Fall verhandeln müsste, nicht das Bezirksgericht. Andererseits könnte eine Befangenheit vorliegen: Die Richterin dürfte Andreas gekannt haben. Zumindest sagt dies die Mutter: „Ja, wir kennen die Frau. Im Lungau kennt man sich halt, das ist normal.“

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