22.04.2022 14:24 |

Wende im Fall Andreas

Toter Lungauer (15): Nun doch weitere Ermittlungen

Überraschende Wende im Fall des von einem Polizeibus überrollten Jugendlichen (15): Nachdem die Staatsanwaltschaft Ende Februar die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lenker des Fahrzeugs, einen Polizeibeamten, eingestellt hat, lässt nun das Landesgericht die Ermittlungen doch fortführen. Der entsprechende Antrag der Opfer-Familie wurde angenommen. Der Drei-Richter-Senat ortet offensichtlich doch einen Sorgfaltsverstoß des Beamten bei der Verfolgungsjagd.

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Es war ein überaus tragischer Fall, der vor allem im Lungau schockierte: Andreas (15) hatte sich am 18. November der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert. Der 15-Jährige fuhr dabei mit seinem Motorrad ohne Licht mehreren Streifen davon. Auf einem Feldweg in St. Andrä, nahe seines Elternhauses, kam es aufgrund der Unebenheiten zum folgenschweren Sturz. Der dahinter fahrende Polizeibus konnte nicht rechtzeitig abbremsen und überrollte den Jugendlichen tödlich. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Lenker des Polizeibusses ein.

Wie die „Krone“ berichtete, stellte die Anklagebehörde nach der Einholung eines Gutachtens Ende Februar die Ermittlungen ein. Mit der Begründung, dass die Ermittlungen „keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung widersprechendes Verhalten und daher kein fahrlässiges Handeln“ ergaben. Daraufhin stellte die Opfer-Familie mit ihrem Anwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring einen Antrag auf Fortführung der Ermittlungen: vor allem der zu geringe Abstand, den der Polizeibus-Lenker zu Andreas (15) hielt, war ein Kritikpunkt.

Laut Gericht hätte Polizist mehr Abstand halten sollen
Und nun hat das Landesgericht laut „Krone“-Informationen den Antrag angenommen und die Fortführung der Ermittlungen angeordnet. Laut dem fünfseitigen Beschluss des Gerichtes wäre der beschuldigte Beamte „verpflichtet“ gewesen, hinsichtlich des Abstandes einen möglichen Sturz einzurechnen. Er habe aber „einen zu geringen Tiefenabstand eingehalten und somit objektiv (und mutmaßlich auch subjektiv) sorgfaltswidrig gehandelt“, heißt es im letzten Absatz. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig. Es bedeutet auch, dass es möglicherweise doch noch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen könnte. Nun ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft am Zug.

Verteidiger Kurt Jelinek bleibt trotz der Gerichtsentscheidung bei seiner Meinung: „Meines Erachtens ist kein Sorgfaltsverstoß erkennbar.“

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