Verwaltungsgericht

Teure „Ballerei“ mit einer Schreckschusspistole

Oberösterreich
16.05.2022 13:03

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat bestätigt, dass ein junger Mann, der einen Großeinsatz der Polizei  ausgelöst hat, die Kosten dafür tragen muss. Er war von der Polizei per Bescheid zur Zahlung von 1326 Euro verpflichtet worden und hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Der Mann hatte im November 2021 mit Freunden im Industriegebiet mit einer Schreckschusspistole hantiert. Vom nahen Feuerwehrkommando wurde aufgrund der Schüsse ein Notruf abgesetzt.

Ein Großaufgebot der Polizei mit 23 Kräften rückte an, berichtete das LVwG in einer Presseaussendung am Montag. Der Bursche und seine Freunde erhielten eine Geldstrafe von 150 Euro, welche der Beschwerdeführer auch bezahlte. Als er von der Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Auslösen einer falschen Notmeldung zum Ersatz des Aufwands von 1.326 Euro verpflichtet wurde, legte er Beschwerde ein. Er brachte vor, dass nicht er, sondern jemand anders die Notmeldung ausgelöst und dass er gar nicht geschossen habe, als Lehrling bitte er um ein Entgegenkommen bei den Kosten.

Beschwerde war unbegründet
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde als unbegründet ab. Es bestehe eine Bindungswirkung an die Strafverfügung über 150 Euro. Deshalb könne der Lehrling im nunmehrigen Verfahren nicht mehr einwenden, er habe die Tat nicht begangen. Sein Verhalten habe sehr wohl die falsche Notmeldung ausgelöst, auch wenn er sie nicht selbst getätigt habe. Im Kostenersatzverfahren nach dem Sicherheitspolizeigesetz seien keine Milderungsgründe vorgesehen und auch ein richterliches Mäßigungsrecht bezüglich der Strafhöhe komme nicht in Betracht.

Ähnliche Entscheidung
Kürzlich sei in einer vergleichbaren Sache - falsche Notmeldung aufgrund von Schüssen aus einer Schreckschusspistole - der Kostenersatz von 4.556 Euro für einen Polizeieinsatz und von 4.240 Euro für den Einsatz eines Polizeihubschraubers bestätigt worden, führte das LVwG weiter aus.

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