Abkommen geschlossen
Kosovo: 300 Gefängnisplätze für dänische Häftlinge
Dänemark hat mit dem Kosovo ein Abkommen über die Übernahme von 300 Verurteilten mit Ausweisungsbescheid geschlossen. Justizminister Nick Haekkerup bezeichnete das Abkommen als bahnbrechend. Eine entsprechende Absichtserklärung hatten Haekkerup und seine kosovarische Amtskollegin Albulena Haxhiu bereits im Dezember vergangenen Jahres unterzeichnet.
Haekkerup zufolge gewährleistet das Abkommen, dass die aus Dänemark abgeschobenen Kriminellen auch im Kosovo unter Haftbedingungen einsitzen, die dänischen Standards entsprechen. Dafür werde das Gefängnis in Gjilan im Südosten des Kosovo extra adaptiert, so der dänische Justizminister. Das Abkommen enthält eine Passage, wonach die - ausschließlich aus EU-Drittländern - stammenden Verurteilten nach Absitzen ihrer Strafe direkt aus dem Kosovo in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen.
Ratifizierung der Parlamente beider Länder noch nötig
Das Abkommen bedarf noch der Ratifizierung durch die Parlamente Dänemarks und des Kosovo. Haekkerup gab sich jedoch zuversichtlich, dass beide Volksvertretungen grünes Licht geben werden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).