Verordnung liegt vor

Test-Einschränkung mit etlichen Ausnahmen

Coronavirus
30.03.2022 23:00

Gut 24 Stunden vor Inkrafttreten kommt mehr Licht in die Einschränkung der Corona-Tests. Denn die Details regelnde Verordnung liegt nun vor. Sie zeigt, dass in sensiblen Settings wie Spitälern, Pflegeheimen oder Kindergärten weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es pro Monat fünf PCR- und fünf Antigen-Tests, allerdings können weitere bereits jetzt beschaffte Tests im April zusätzlich verwendet werden.

Konkret legt die relativ schlanke Verordnung vor allem fest, in welchen Bereichen weiter ohne Einschränkungen kostenlos getestet werden kann. Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnern und Mitarbeitern auch Besuchern gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser.

Von der Einschränkung ausgenommen sind auch 24-Stunden-Pflegerinnen und persönliche Assistenten von Behinderten. In Kindergärten können weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Nämliche Regel wie in Kindergärten wird für Flüchtlingseinrichtungen etabliert. Schließlich sind auch Mitarbeiter von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen.

Kostenlose Tests für Menschen mit Symptomen
Klar ist weiters, dass symptomatische Personen kostenlos zu ihren Tests kommen. Hierfür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450. Allerdings gibt es seitens des Bundes keine Vorgabe für die Organisationsform. Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wäre z.B. Wien der Meinung, symptomatische Personen sollen sich am besten über „Alles gurgelt“ testen lassen, wäre das dort kostenlos möglich.

Wer quasi Tests schon gebunkert hat, kann diese zumindest im April noch einlösen, allerdings nicht unbeschränkt. Zusätzlich zu den fünf „neuen“ PCR-Testkits können noch fünf gratis ausgewertet werden, die schon davor bezogen wurden.

Organisation obliegt den Bundesländern
Wie das Ganze im jeweiligen Bundesland, organisiert wird, obliegt diesem. So hat Wien bereits angekündigt, weiter auf „Alles gurgelt“ zu setzen. Die Steiermark präferiert dagegen eine Abwicklung über die Apotheken.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) meinte Mittwochabend in einer Aussendung, es gelte das Testsystem in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Denn sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, könnte alles rasch wieder hochgefahren werden. Aktuell sei aber eine Redimensionierung des Testregimes am sinnvollsten. Tests würden nun primär dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden.

Diese Regel, die im Wesentlichen fixiert, inwieweit der Bund den Ländern die Kosten ersetzt, läuft nun einmal von Anfang April bis Ende Juni. Spätestens dann muss eine neue Regelung her oder die nun anlaufende wird verändert.

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