Schüssel zu Gast
Zu den Vorfällen ist es Mitte Jänner 2011 in der Familienwohnung gekommen. Der Jugendliche zeigte sich bei dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess geständig, sexuelle Handlungen an seiner Schwester gesetzt zu haben. Zudem hatte der Bursche versucht, mit dem Mädchen zu schlafen, was dieses aber ablehnte.
Da der Bursche noch Jugendlicher ist, reduzierte sich der Strafrahmen von zehn auf fünf Jahre. Als strafmildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit des Burschen sowie sein Geständnis aus. Der Schöffensenat bestand zudem darauf, dass der 16-Jährige seine bereits begonnene Therapie fortsetzt. Nach dem Urteil erbat sich der junge Mann Bedenkzeit, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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