Familie angeklagt

Säugling in Graz musste qualvoll verhungern

Steiermark
11.02.2022 16:55

„Es hätte ihnen auffallen müssen“, sagte Staatsanwalt Rudolf Fauler. Doch als es auffiel, war es zu spät. Ein vier Wochen alter Bub starb im Sommer 2020 auf dem Weg in die Grazer Kinderklinik. 45 Minuten Reanimation blieben erfolglos. Angeklagt sind die Eltern und die Oma, die sich alle vor Gericht nicht schuldig bekannten.

„Das eigene Kind zu überleben ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann“, betonte der Verteidiger der Großmutter, Alexander Hase. Auch Karin Prutsch, die Anwältin der Eltern, nahm ihre Mandanten in Schutz: „Sie sind selbst mit dem tragischen Ableben ihres Kindes konfrontiert.“

Der Ankläger wirft der Familie grob fahrlässige Tötung vor: „Niemand fiel auf, dass das Kind zu wenig Nahrung bzw. Flüssigkeit bekam.“ Dabei sei die Familie aber bei der Entlassung darüber aufgeklärt worden, wie wichtig das Zufüttern sei.

Baby war verfallen und ohne Lebensfunktionen
Als die Mutter im Sommer 2020 mit dem kleinen Buben endlich ins Kinderspital fuhr „und in die Ambulanz stürzte, war er verfallen und hatte keine Lebensfunktionen mehr“. 2560 Gramm wog der Säugling bei seinem Tod. Mehr als ein halbes Kilo weniger als vier Wochen davor bei seiner Kaiserschnitt-Geburt. „Das wäre für jede normal mit der Pflege eines Säuglings zuständigen Person bemerkbar gewesen“, bekräftigte Staatsanwalt Rudolf Fauler.

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Ich habe meinen Sohn nur zweimal im Arm gehalten.

Der Vater des verstorbenen Babys

„Es gibt keinen Tatbestand, der kausal in Zusammenhang mit dem Tod steht“, begann Karin Prutsch. Der Bub sei aus anderen Gründen gestorben. Er habe eine Neugeborenen-Sepsis gehabt. „Da vergehen nur Stunden bis zum Tod. Das Kind hätte gleich behandelt werden müssen.“ Dazu habe der Säugling an einer Nierenerkrankung gelitten. „Mit hoher Evidenz, dass er stirbt.“

Und auch die Mutter sei nach der Geburt schwer erkrankt. „Sie war nahe einer Sepsis. Sie wurde entlassen mit Medikamenten, gegen die sie allergisch ist und die durch Muttermilch übertragen werden.“ Das hätte Auswirkungen auf das Baby gehabt. „Es war entweder ein Ärztefehler oder ein schicksalhafter Verlauf.“

Vater hielt Sohn nur zweimal im Arm
Die Mutter schilderte die Vorkommnisse emotionslos - vielleicht aus Eigenschutz. „Ich habe ihn richtig gefüttert“, betonte sie. Der Vater erklärte, dass er nur alles für das Füttern organisiert habe, wegen Corona aber sonst den Kontakt mied. „Ich habe meinen Sohn nur zweimal im Arm gehalten.“ Die Großmutter meinte zur Anklage nur: „Ich habe getan, was mir gesagt wurde.“

Die (nicht rechtskräftigen) Urteile, die Richterin Eva Cesnik sprach: Freispruch für den Vater, neun bzw. sieben Monate bedingte Haft für Mutter und Oma.

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