Antrag bis 23. Februar

Wahl mit Corona: Maskenpflicht oder Wahlkarte

Kärnten
09.02.2022 17:01

Der Schutz der Wähler vor einer Corona-Infektion im Rahmen der Wahlen in Osttirol beschäftigt auch die Behörden. Derzeit geht man beim Land Tirol davon aus, dass es in den Wahllokalen zumindest eine Maskenpflicht geben wird. Wer sich das ersparen will, der kann noch bequem eine Wahlkarte beantragen.

40.935 Osttirolerinnen und Osttiroler dürfen am 27. Februar ihre Stimme bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl abgeben. Bis 22. Februar werden dann die genauen Öffnungszeiten der Wahllokale feststehen. Und auch in den 33 Osttiroler Gemeinden wird die Stimmabgabe in den Wahllokalen nur mittels Maske möglich sein, wie es seitens des Landes Tirol heißt.

Wahlkarte bei Quarantäne
Wahlberechtigte, die ihre Stimme nicht persönlich abgeben wollen oder unter Quarantäne stehen, haben die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen. Diese kann schriftlich (auch per E-Mail) in der jeweiligen Gemeinde bis Mittwoch, 23. Februar, oder mündlich bis Freitag, 25. Februar, beantragt werden. Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte muss postalisch bis 25. Februar zugestellt sein. Sie kann persönlich bis 25. Februar im Gemeindeamt (14 Uhr) oder am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden. 

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