Trotz Notbetrieb

Aktuell kein Recht auf Sonderbetreuung für Eltern

Oberösterreich
01.02.2022 07:00

Omikron hat unser Land fest im Griff und macht natürlich nicht vor Schulen und Kindergärten Halt. Obwohl gerade viele „Elementarpädagogische Einrichtungen“ maximal noch im Notbetrieb laufen und Kinder daheimbleiben sollen, gibt’s kein Recht auf Sonderbetreuung für Eltern. Nur in Pucking ist dies derzeit möglich.

Denn dort hat der Bürgermeister gehandelt, als zwei Drittel der Pädagoginnen und Helferinnen in Quarantäne landeten. Er machte den Kindergarten dicht. Und damit ist dieser diese Woche behördlich geschlossen. „Die behördliche Schließung ist die Voraussetzung, damit Eltern einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Auch bei der freiwilligen Vereinbarung ist von behördlicher Schließung, beziehungsweise Lockdown-Maßnahmen die Rede“, weiß Christina Teuchtmann, Leiterin der Abteilung Rechtsschutz der Arbeiterkammer in Linz.

„Schließungen nicht angedacht“
Seitens der Bezirkshauptmannschaften, die als Gesundheitsbehörden prinzipiell für diese Schließungen verantwortlich sind, heißt es: „Behördliche Schließungen sind nicht angedacht.“ Auch im Elternbrief, der in Kindergärten mit großen Clustern an Eltern von nicht infizierten Kindern ausgegeben wird, steht explizit, dass „es aktuell nicht möglich ist, in elementarpädagogischen Einrichtungen Kontaktpersonen zu erheben und in Quarantäne zu setzen“. Gleichzeitig sollen Eltern ihre Kinder wenn möglich daheim betreuen.

407 Klassen, eine Schule im Distanzunterricht
Theoretisch möglich ist es an Schulen, Sonderbetreuungszeit zu nehmen, wenn Distanzunterricht angeordnet wird, da sich diese voraussichtlich bis Ende Februar noch in der sogenannten Sicherheitsphase befinden. Das ist derzeit bei 407 Klassen und einer ganzen Schule in Oberösterreich der Fall.

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