Arbeiter misshandelt

Vorarlberger wegen Kriegsverbrechen verurteilt

Vorarlberg
26.01.2022 14:18

Die Anklage hat in Österreich Seltenheitswert: Wegen Kriegsverbrechen musste sich am Mittwoch ein 29 Jahre alter Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann hatte 2015 freiwillig in einer paramilitärischen Einheit in der Ukraine gekämpft und war dabei an der Misshandlung eines Arbeiters beteiligt gewesen. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte war von Anfang an geständig, vor rund sieben Jahren an der Misshandlung beteiligt gewesen zu sein. Das Opfer war vor dem Lager der paramilitärischen Truppe festgenommen worden, weil es die Gruppierung beschimpft hatte. Daraufhin wurde der Arbeiter drei Tage lang in einer alten, verschmutzten Duschkabine eingesperrt. Immer wieder wurde er angebrüllt, bedroht und geschlagen. Nach insgesamt acht Tagen in dem Lager wurde er freigelassen.

Mit Schuh und Besenstiel zugeschlagen, mit Handy gefilmt
Der Angeklagte selbst feuerte damals einen amerikanischen Kollegen an und schlug auch selbst mit einem Schuh und einem Besenstiel zu. Er filmte die Szenen auch mit seinem Handy. Bei der Tat sei er berauscht gewesen, erklärte der Angeklagte.

Für Spion gehalten
Die Kämpfer wollten mit der Misshandlung erreichen, dass der Arbeiter sein Handypasswort herausgibt. Sie hielten ihn - zu Recht oder Unrecht - für einen russischen Spion. Als der mutmaßliche Separatist schwieg, begannen sie mit brutalen Verhörmaßnahmen. Heute ist der Angeklagte zweifacher Familienvater und führt ein geregeltes Leben. An Waffen oder Krieg habe er kein Interesse mehr, erklärte er.

Der Schöffensenat unterschritt bei der Strafbemessung die Mindeststrafe von fünf Jahren, die das Gesetz eigentlich vorsieht. Dies ist nur ausnahmsweise bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe möglich. Der Verurteilte nahm die bedingte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren an. Seitens der Staatsanwaltschaft gab es vorerst keine Erklärung, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

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