Platzsperren, viele Scharfschützen und schwer bewaffnete Polizisten: Am 12. Mai 2017 nahm - wie berichtet - ein damals 28-Jähriger einen Taxler als Geisel und wollte eine Bank überfallen. Der Täter konnte überwältigt werden. Er wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, doch er genießt bereits wieder seine Freiheit - nach gerade einmal vier Jahren und acht Monaten. Laut Landesgericht Innsbruck wurde der Mann „bedingt entlassen“.
Die Tat hatte der 28-Jährige genau geplant. Wie die „Krone“ ausführlich berichtete, zwang er den damals 32-jährigen Taxifahrer am Vormittag, mit ihm zum Bankinstitut zu fahren. Er marschierte mit ihm in die Filiale und schickte die Angestellten hinaus. Dann verschanzte sich der Täter mit seiner Geisel in der Bank und drohte, Sprengfallen zu zünden. Eine dieser Fallen hatte der Taxler am Körper.
„Ich glaubte, dass da wirklich Sprengstoff drinnen ist“
Sechs lange Stunden trug der 32-Jährige den „Sprengstoffgürtel“. Im Zuge des Prozesses im Oktober 2017 am Landesgericht Innsbruck sagte er: „Ich glaubte bis zur Befreiung, dass da wirklich Sprengstoff drinnen ist.“ Doch dem war nicht so, wie sich herausstellte: Der Täter hatte aus alten Handys und Kabeln Attrappen gebaut und dazu eine ärmellose Jacke mit Steinen gefüllt.
Einsatzkräfte sorgten für ein unblutiges Ende
Danach begannen die nervenaufreibenden Verhandlungen durch speziell geschulte Einsatzkräfte, am Nachmittag gab der 28-Jährige schließlich auf. Beamte des Einsatzkommandos Cobra sorgten mit ihrem Zugriff für ein unblutiges Ende.
„Da ging es auch um Geltungsbedürfnis“
„Ich war verzweifelt“, versuchte der bis dahin Unbescholtene seine Tat vor Gericht zu erklären. Aber bei geringen Schulden und geregeltem Einkommen glaubte man ihm nicht. „Da ging es auch um Geltungsbedürfnis“, begründete Richterin Helga Moser ihren Schuldspruch. Für den Geiselnehmer hagelte es sieben Jahre Haft, der daraufhin eingelegten Berufung wurde keine Folge gegeben.
Ich war verzweifelt.
Der Täter bei seinem Prozess vor Gericht.
Landesgericht Innsbruck bestätigt Entlassung
Die Tore der Justizanstalt öffneten sich für den Täter nun aber doch schon früher. Rund vier Jahre und acht Monate nach der Tat genießt er wieder die Freiheit. Das bestätigt Andreas Stutter, Sprecher des Landesgerichtes Innsbruck, im Gespräch mit der „Tiroler Krone“: „Der Mann hat mittlerweile 2/3 seiner siebenjährigen Haftstrafe abgesessen und wurde bedingt entlassen. Darauf hat man prinzipiell Anspruch. Es benötigt bestimmte Gründe, warum ein Häftling nach dem Absitzen von 2/3 seiner Haftstrafe nicht entlassen wird.“
„Keine konkreten Angaben wegen Datenschutz“
Aus welchem konrekten Grund der Mann frühzeitig aus der Haft gekommen ist, wisse Stutter nicht. Er verwies an das Justizministerium. Dort hieß es dazu: „Dies ist eine Entscheidung des zuständigen Vollzugsgerichtes.“ Ob der Geiselnehmer bis zuletzt in der Justizanstalt Innsbruck aufhältig war, ist ebenfalls unklar: „Hierzu können aufgrund personen- und datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei konkrete Angaben getätigt werden.“
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.